Sie fragen, wir antworten: "Wie funktioniert die Schnupperlehre?"
Wie wäre es mit einem Schnupperlehrling? Wenn Sie zwar den Begriff schon einmal gehört haben, aber nicht genau wissen, was es damit auf sich hat: Hier die Antworten von WKNÖ-Expertin Lisa Rottenschlager.
Lesedauer: 2 Minuten
Ich bin von einer Mutter angesprochen worden, ob ihr Sohn bei mir im Betrieb „schnuppern“ kann. Was heißt das?
Hier ist die „Schnupperlehre“ gemeint. Das ist aber eigentlich ein irreführender Begriff: Es handelt sich hier nicht um ein kurzzeitiges Lehrverhältnis, sondern um berufspraktische Tage: eine Möglichkeit für Schüler:innen ab dem 8. Schulbesuchsjahr, in ihren Traumberuf „hineinzuschnuppern“.
Und wie funktioniert die Schnupperlehre?
Grundsätzlich gibt es folgende Möglichkeiten:
- Jugendliche haben die Möglichkeit, eine Schnupperlehre während oder außerhalb der Unterrichtszeit zu absolvieren.
- Entscheidet man sich für die Schnupperlehre während der Unterrichtszeit, so kann man bis zu fünf Schnuppertage im Schuljahr absolvieren. Die Schüler:innen haben also die Erlaubnis, von der Schule fernzubleiben.
- Wenn die Jugendlichen zusätzlich in den Ferien schnuppern wollen, sprechen wir von einer Schnupperlehre außerhalb der Unterrichtszeit. Hier sind zusätzlich noch maximal 15 Tage pro Betrieb und Kalenderjahr möglich.
Der Jugendliche, der bei mir schnuppern will, ist schon 16 Jahre alt – geht das dann auch?
Ja, wenn er oder sie Schüler:in ist. Jugendliche, die keine Schule (mehr) besuchen, können keine Schnupperlehre absolvieren.
Muss ich dann viele Formulare ausfüllen?
Nein. Es gibt nur ein Formular, das von Ihnen, den Eltern, dem Schüler/der Schülerin sowie der Schule unterschrieben wird. Das Formular können Sie downloaden unter wko.at/noe/schnupperlehre
Aber was ist mit der Anmeldung bei der AUVA und der Sozialversicherung?
Es muss keine Anmeldung bei AUVA und Sozialversicherung vorgenommen werden – es wird ja auch kein Entgelt bezahlt und es besteht keine Arbeitspflicht. Die Schüler:innen sind über die Schule unfallversichert.
Was bedeutet Schnuppern konkret?
Das Ziel des Schnupperns ist, dass sich die Jugendlichen durch Zuschauen, Fragenstellen und das Ausprobieren einfacher Tätigkeiten ein Bild vom Beruf machen können.
Was bedeutet „einfache Tätigkeiten“?
Es darf auf keinen Fall eine Verletzungsgefahr bestehen. Ich gebe Ihnen ein Beispiel: Eine Bestellung im Café servieren ist ok, Milch mit Dampf aufschäumen aber nicht.
Was habe ich als Betrieb von der Schnupperlehre?
Die Betriebe, mit denen ich spreche, berichten mir, dass das Schnuppern die optimale Form der Berufsinfo ist. Die Jugendlichen sehen ihren Traumberuf „in echt“ und wissen, was auf sie zukommt. Viele der Schnupperlehrlinge bewerben sich später auch für eine Lehrstelle. Da ist es dann ein Vorteil, weil man den Jugendlichen schon mal im Betrieb gehabt und gesehen hat, um beim Beispiel vom Café zu bleiben, wie er oder sie mit den Gästen umgeht. Es ist eine Chance, potenzielle Arbeitskräfte für das eigene Unternehmen zu gewinnen.
Wohin kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zur Schnupperlehre habe?
Die Abteilung Bildung der Wirtschaftskammer Niederösterreich steht Ihnen für alle Fragen telefonisch unter T 02742/851-17510 gerne zur Verfügung.
Diese Antworten stehen exemplarisch für Fragen, die oft an die WKNÖ-Expert:innen gestellt werden. Konkrete Auskünfte können im Einzelfall mit den WKNÖ-Expert:innen Ihrer Bezirksstelle besprochen werden.