Lehrling mit Ausbilder arbeitet an Maschine
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Sie fragen, wir antworten: "Lehrling ausbilden - wie gehe ich das an?"

Sie möchten das erste Mal einen Lehrling ausbilden, wissen aber nicht so recht, wie Sie starten sollen? Wir haben bei der WKNÖ-Expertin Katrin Ernst für Sie nachgefragt.

Lesedauer: 2 Minuten

Aktualisiert am 20.12.2023

Ich möchte gerne einen Lehrling ausbilden, was muss ich da als Erstes tun?

Zuallererst wird geschaut, ob Ihr Betrieb die Voraussetzungen dafür erfüllt, dass Sie in Ihrem Unternehmen einen Lehrling ausbilden dürfen. Das nennt sich im Fachjargon das „§ 3a BAG-Verfahren“ – zugegeben, ein sperriger Name. 

Ist dieses Verfahren kompliziert? Wie läuft es ab?

Es ist gar nicht kompliziert: Sie rufen unter T 02742/851-17541 bei uns an. Wir helfen Ihnen bei der Antragstellung. Es folgt ein Besuch in Ihrem Betrieb, bei dem Arbeiterkammer und Wirtschaftskammer gemeinsam überprüfen, ob Ihr Betrieb die Voraussetzungen für die Lehrlingsausbildung erfüllt. Nach dem positiven Feststellungsbescheid können Sie mit der Lehrausbildung starten. Vorausgesetzt, Sie als Ausbilder haben die notwendigen Qualifikationen.

Was brauche ich da?

Prinzipiell können Sie selbst oder auch jemand aus Ihrem Team die Ausbildungsverantwortung wahrnehmen. Wichtig ist, dass der Ausbilder ein bestimmtes Qualifikationsniveau hat. Er oder sie muss der Lehrlingsstelle folgende Voraussetzungen nachweisen: 

  • Fachkenntnisse für die Ausbildung, 
  • pädagogisch-methodische Kenntnisse und 
  • rechtliche Kenntnisse. 

Diese Kenntnisse können mit Unterlagen nachgewiesen werden, z.B. durch die Ausbilderprüfung, den Ausbilderkurs oder durch einen Prüfungs- oder Kursersatz. Der Ausbilderprüfung gleichwertig ist auch die Unternehmerprüfung. Auch hier helfen Ihnen die Kolleg:innen der Lehrlingsstelle weiter.

Wo kann ich diese Ausbilderprüfung machen?

Das WIFI der Wirtschaftskammer NÖ bietet Ausbilderkurse mit den gesetzlich vorgeschriebenen Inhalten an. Dabei müssen Sie nicht zwingend vor Ort sein, es gibt neben den Präsenz-Kursen auch digitale Kurse oder die Mischform, das Blended Learning. Die Kurse dauern 40 Unterrichtseinheiten und schließen mit einem Fachgespräch ab.

Ok, sagen wir, ich habe den positiven Feststellungsbescheid und die Ausbilderprüfung in der Tasche. Jetzt fehlt mir nur mehr der Lehrling – wo finde ich einen geeigneten Kandidaten?

Hier zeigt die Erfahrung, dass es  sinnvoll ist, auf mehreren Ebenen zu suchen. Das erhöht Ihre Chance, einen geeigneten Lehrling zu finden:

  • Sagen Sie Ihren Mitarbeiter:innen, Freunden und Verwandten, dass Sie einen Lehrling suchen. 
  • Tragen Sie Ihre Suchanfrage auf wko.at/lehrstellenboerse ein.
  • Nehmen Sie Kontakt mit den Schulen Ihrer Region auf: Wenn Sie Schüler:innen der 8. bzw. 9. Schulstufe ermöglichen, ihre berufspraktischen Tage in Ihrem Betrieb zu machen, können Sie potenzielle Lehrlinge kennenlernen.

Was mache ich, wenn ich drei Bewerber habe und mich nicht entscheiden kann?

Genau für diesen Fall können Ihre Bewerber:innen im Bildungsinformationszentrum der WKNÖ eine sehr umfassende Testung durchlaufen. Diese „Potenzialanalyse“ zeigt Ihnen – und natürlich auch dem Lehrling – wo seine oder ihre Stärken liegen und ob er oder sie für den von Ihnen angebotenen Lehrberuf geeignet ist. Mehr Infos dazu auf wknoe-biz.at

Gut, ich habe den perfekten Lehrling gefunden. Was mache ich jetzt?

Das sind Ihre ersten drei Schritte:

  1. Vor Arbeitsantritt des Lehrlings melden Sie ihn/sie bei der Gebietskrankenkasse ÖGK an.
  2. Binnen zwei Wochen ab Beginn der Lehrlingsausbildung ist der Lehrling bei der zuständigen Berufsschule anzumelden.
  3. Spätestens binnen drei Wochen nach Beginn des Lehrverhältnisses melden Sie den Lehrvertrag bei der Lehrlingsstelle an. 

Was, wenn ich während der Lehrausbildung Fragen habe?

Dann steht Ihnen die Abteilung Bildung der Wirtschaftskammer Niederösterreich gerne zur Verfügung. Alle Kontaktdaten finden Sie unter wko.at/noe/bildung

Diese Antworten stehen exemplarisch für Fragen, die oft an die WKNÖ-Expert:innen gestellt werden. Konkrete Auskünfte können im Einzelfall mit den WKNÖ-Expert:innen Ihrer Bezirksstelle besprochen werden.

wko.at/noe/bezirksstellen