Sie fragen, wir antworten: "Einwegpfand - das sollten Sie wissen"
Ab 1. Jänner 2025 kommt auch in Österreich das Einwegpfand auf Plastikflaschen und Getränkedosen. Lesen Sie hier alle Infos dazu.
Lesedauer: 2 Minuten
Wie funktioniert das mit dem Einwegpfand?
Alle Getränke-Einweg-Kunststoff-Flaschen und Aludosen werden in Österreich ab Jänner 2025 bepfandet. Das bedeutet, dass jede:r, die/der Getränke in Plastikflaschen oder Dosen an Kund:innen abgibt, das Pfand von 25 Cent einheben und in weiterer Folge auch leere Gebinde vom Kunden zurücknehmen muss.
Davon ist doch nur der Lebensmittelhandel betroffen, oder? Das betrifft mich ja gar nicht!
Der Handel ist am stärksten betroffen, weil hier die meisten Flaschen und Dosen verkauft werden und die Kund:innen hier auch hauptsächlich die Leergebinde zurückgeben werden. Doch auch Branchen, an die man im ersten Moment gar nicht denkt, sollten sich Gedanken machen: Das Busunternehmen, das seinen Fahrgästen Getränke zum Kauf anbietet. Oder der Gastronomiebetrieb, der Getränke in Plastikflaschen verkauft. Dasselbe gilt auch für Fleischhauer und Bäcker, die zum Beispiel Dosen zum Mitnehmen anbieten. Auch diese Unternehmen sind von der Rücknahmeverpflichtung des Einwegpfands betroffen.
Stimmt, das war mir gar nicht bewusst. Dann ganz von vorne: Gilt das Einwegpfand für alle Plastikflaschen und Getränkedosen?
Alle Flaschen und Dosen, die für das Pfandsystem vorgesehen sind, tragen ein spezielles Recycling-Logo (im Bild rechts). Alle anderen Gebinde recyceln die Konsument:innen wie zuvor im Gelben Sack.
Da geht es ja hauptsächlich um die 0,5-Liter-Plastikflaschen, oder nicht?
Nein, dem Einwegpfand unterliegen alle Getränke in Kunststoffflaschen und Dosen mit einem Volumen von 0,1 bis maximal 3 Liter. Aus hygienischen Gründen ausgenommen sind Milch und weiters Milchmischgetränke.
Wie hoch ist eigentlich das Einweg-Pfand?
Das Pfand beträgt immer 25 Cent pro Gebinde – egal, ob es sich um eine kleine oder eine große Plastikflasche oder Alu-Dose handelt.
Ich habe gerade erst eine Getränke-Bestellung gemacht – darf ich die nach dem 1. Jänner 2025 gar nicht mehr verkaufen?
Doch, natürlich! Noch nicht verkaufte Produkte ohne Pfandlogo dürfen noch bis Ende 2025 übergangsweise abverkauft werden.
Welche Infos sollte ich an meine Kunden weitergeben?
Was am Jahresanfang sicher ungewohnt sein wird: Derzeit drücken wir alle die Plastikflaschen und Dosen möglichst flach, um Platz im Gelben Sack zu sparen. Damit die Gebinde rückgenommen werden können, dürfen Ihre Kunden die Flaschen und Dosen aber nicht zerdrücken – sie müssen in ihrer ursprünglichen Form in den Pfandautomaten eingelegt werden.
OK, das ist wirklich eine Änderung. Stichwort Pfandautomat: Müssen auch ganz kleine Geschäfte einen solchen Automaten einrichten?
Nein. Kleine Geschäfte oder Inverkehrbringer:innen dürfen die Pfandware händisch an der Kasse rücknehmen und den Pfand dort ausbezahlen. Für sie gilt auch, dass sie, wenn sie z.B. nur 0,5-Liter-Plastikflaschen verkaufen, auch nur solche Gebinde zurücknehmen müssen – und dies auch nur im üblichen Ausmaß eines Kaufakts.
Ihr Kontakt zu den Expert:innen
Sie haben weitere Fragen? Dann wenden Sie sich an die WKNÖ-Expert:innen der Abteilung Umweltpolitik: wko.at/noe/up