Kleinunternehmergrenze auf 55.000 Euro erhöht: Wichtige Entlastung für Ein-Personen-Unternehmen
EPU-Sprecherin Streibel-Lobner: „Anhebung der Umsatzgrenzen nimmt Unternehmen eine bürokratische Last von den Schultern!“
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Ab 1. Jänner 2025 tritt das Progressionsabgeltungsgesetz 2025 in Kraft, das vor allem für Ein-Personen-Unternehmen eine spürbare Entlastung mit sich bringt. Die Umsatzgrenzen für Kleinunternehmen wurden auf 55.000 Euro angehoben. „Wir haben uns lange und sehr intensiv für eine Anhebung der Umsatzgrenzen eingesetzt. Damit wurde ein wesentlicher Entlastungsschritt gesetzt, der endlich Erleichterungen für unsere Unternehmen schafft und ihnen eine bürokratische Last von den Schultern nimmt“, freut sich EPU-Sprecherin Birgit Streibel-Lobner.
Zusätzlich wurde die umsatzsteuerliche Toleranzregelung neu festgelegt: Bisher konnte die Grenze einmal in fünf Jahren um 15% überschritten werden. Zukünftig soll die Regelung nicht mehr anwendbar sein, wenn die Grenze überschritten wurde. Allerdings kann sie das restliche Kalenderjahr angewandt werden, wenn die Überschreitung nicht mehr als 10 % beträgt.
Durch die Anhebung der Grenze entfällt auch für viele die Umsatzsteuerpflicht, was zu weniger Bürokratie und mehr wirtschaftlicher Freiheit führt. „Das vereinfacht den administrativen Aufwand und die Buchhaltung erheblich. Unsere Ein-Personen-Unternehmen gewinnen wertvolle Zeit für ihre eigentliche Tätigkeit“, betont die EPU-Sprecherin.