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WKNÖ-Ecker: „Wichtiges Signal für NÖ Wirtschaft, vor allem für KMU“

Auftragsvergabe: Wirtschaftskammer NÖ fordert Verlängerung und Anpassung der Schwellenwerteverordnung – Weniger Bürokratie und Rechtssicherheit für kleinere lokale Auftragsvergaben 

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Aktualisiert am 13.09.2024

Mit 30. Juni läuft die Schwellenwerteverordnung aus. Um auch künftig rasch und unbürokratisch Aufträge vergeben zu können, macht sich die Wirtschaftskammer Niederösterreich beim Bund für eine Verlängerung und Anpassung der Verordnung stark und wird dabei von der niederösterreichischen Landespolitik unterstützt. „Es ist ein wichtiges Signal für unsere Betriebe, dass der niederösterreichische Landtag diese Forderung in seiner heutigen Sitzung in Form einer Resolution an die Bundesregierung bekräftigt und hinter der Forderung der Wirtschaftskammer auf Verlängerung und Anpassung der Schwellenwerteverordnung steht“, erklärt Wolfgang Ecker, Präsident der Wirtschaftskammer NÖ (WKNÖ). „So haben besonders kleinere regionale Betriebe auch weiterhin die Chance, sich rasch und ohne viel bürokratischen Aufwand um Aufträge der öffentlichen Hand zu bewerben.“

Sicherheit und Wertschöpfung für die Region

Durch die Schwellenwerteverordnung können Bund, Länder und Gemeinden Aufträge im  Bau-, Liefer- und Dienstleistungsbereich bis zu einem Wert von 100.000 Euro netto direkt an Unternehmen vergeben. Auch das unbürokratische „nicht offene Verfahren ohne Bekanntmachung“ mit drei Unternehmen im Baubereich ist damit bis zu 1 Million Euro netto zulässig. Ein Beispiel: Der Bau eines Kreisverkehrs kostet grundsätzlich weniger als 1 Mio. Euro und kann daher in einem nicht offenen Verfahren ohne Bekanntmachung mit drei Unternehmen durchgeführt werden. Der rasche Bau eines Kreisverkehrs erhöht die Sicherheit und bringt Wertschöpfung für die Region.

Große Unsicherheit bei Auftraggebern und Unternehmern: Viele Projekte nicht gestartet

Diese Schwellenwerteverordnung läuft nur noch bis 30.06.2023. Ohne entsprechende Verlängerung der Verordnung gelten wieder die Schwellenwerte des Bundesvergabegesetzes von 2018. Damit wäre für öffentliche Auftraggeber eine Direktvergabe von Aufträgen nur mehr bis zu einem Auftragswert von 50.000 Euro zulässig, Bauaufträge dürften im nicht offenen Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung nur mehr bis zu einem Auftragswert von 300.000 Euro vergeben werden. „Diese Vorgehensweise sorgt sowohl bei den öffentlichen Auftraggebern als auch bei unseren Betrieben für große Unsicherheit und bewirkt somit geringere Investitionen", weiß Ecker und verweist auf die Zeit ohne innerstaatliche Verordnung zwischen 1. Jänner 2023 und 6. Februar. „Die Unsicherheit, auch bei den Unternehmern war groß, viele Projekte wurden nicht gestartet. Das gilt es mit einer raschen und langfristigen Lösung zu verhindern“, betont der WKNÖ-Präsident.

Ein tatsächliches Auslaufen der innerstaatlichen Schwellenwerteverordnung würde darüber hinaus einen enormen zusätzlichen administrativen Aufwand bedeuten. „Wenn zukünftig wieder bei fast jeder öffentlichen Auftragsvergabe ein strenges Vergabeverfahren droht, würde wieder weniger und langsamer gebaut werden. Das wäre in der aktuellen wirtschaftlichen Situation für Österreich und die Wirtschaft im internationalen Wettbewerb kontraproduktiv. Es wäre jetzt die Aufgabe der öffentlichen Hand, Investitionen zu fördern und damit die unsichere wirtschaftliche Lage und die erschwerte Finanzierung im Baubereich abzufedern,“ pocht Ecker auf eine rasche Verlängerung.

Schwellenwerteverordnung anpassen

Seit 2009 wurde die Verordnung ohne Wertanpassung verlängert. „Die Werte von damals entsprechen längst nicht mehr der Realität. Im Sinne der regionalen Wirtschaft, im Interesse des Klimaschutzes und unter Berücksichtigung der allgemeinen Teuerung sind die Schwellenwerte dringend zu erhöhen”, erklärt Ecker. „Hier gilt es, dringend gegenzusteuern. Die Anpassung der Schwellenwerte ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu mehr Sicherheit und Schlagkraft für unsere blau-gelben Betriebe. Dafür setzen sich Politik und Wirtschaft in NÖ gemeinsam ein.”