Paar wird von Expertin beraten
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Auch vor Gericht helfen die WKNÖ-Expert:innen weiter

Bei Gerichtsverfahren gibt es in den WKNÖ-Bezirks- und Außenstellen zehn spezialisierte Bezirksstellenreferentinnen und -referenten, die Unternehmen vor den Arbeits- und Sozialgerichten in ganz Niederösterreich vertreten.

Lesedauer: 1 Minute

Aktualisiert am 01.07.2024

Meine Überstunden wurden nicht ausbezahlt“, „Meine Einstufung ist zu gering“ oder „Ich wurde grundlos entlassen“ – die Vorwürfe an Unternehmerinnen und Unternehmer können  vielfältig sein. Wenn Sie in Ihrem Unternehmen mit solchen Vorwürfen konfrontiert werden, sind die 23 Bezirks- und Außenstellen der Wirtschaftskammer NÖ die richtigen Ansprechpartner für Sie: Die WKNÖ-Expert:innen übernehmen vor Ort die arbeitsrechtlichen Beratungen und die Sachverhaltserhebung, auf deren Grundlage die Rechtslage beurteilt wird.

Spezialisierte Referent:innen

Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, gibt es in den WKNÖ-Bezirks- und Außenstellen zehn spezialisierte Bezirksstellenreferentinnen und -referenten, die ganz NÖ abdecken. Sie vertreten die Unternehmen vor den Arbeits- und Sozialgerichten. „Die zehn Kolleginnen und Kollegen unserer Arbeitsgerichtsgruppe übernehmen in den Bezirks- und Außenstellen im Wald-, Wein, Most-, Industrieviertel und im Zentralraum die Vertretung“, erklärt Markus Schön, Koordinator der WKNÖ-Arbeitsgerichtsgruppe und selbst Referent in der Bezirksstelle Tulln sowie Außenstelle Klosterneuburg (siehe Interview unten). Der Vorteil dieser spezialisierten Arbeitsgerichtsgruppe? Die Expert:innen verfügen über eine große Erfahrung, ob eine gerichtliche Auseinandersetzung Aussicht auf Erfolg hat. Sie beraten und begleiten die betroffenen Unternehmen durch das gesamte Verfahren. 

Sie sind betroffen?

Wenn auch Sie arbeitsrechtliche Fragen haben, nehmen Sie Kontakt mit Ihrer WKNÖ-Bezirks- und Außenstelle auf. 


Experte Markus Schön: "Besser früher als später die WKNÖ-Bezirks- und Außenstelle kontaktieren!"


Portrait Markus Schön
© WKO Markus Schön, Koordinator der WKNÖ-Arbeitsgerichtsgruppe und Referent in der WKNÖ-Bezirksstelle Tulln und der Außenstelle Klosterneuburg.

Was sollten Unternehmen tun, die mit arbeitsrechtlichen Vorwürfen konfrontiert werden?
Markus Schön: Wir raten Betrieben, bei arbeitsrechtlichen Vorwürfen rasch mit uns in Kontakt zu treten. Denn je früher wir Informationen über den Sachverhalt haben, desto besser können wir gemeinsam mit den Unternehmerinnen und Unternehmern die weiteren möglichen Schritte diskutieren. 

Wie können diese aussehen? 
Ein Gerichtsverfahren ist für niemanden angenehm. In einem ersten Schritt wird deshalb geklärt, ob sich die Sachlage nicht auch ohne Gerichtsverfahren klären lässt.  

Haben Sie einen persönlichen Tipp, wie sich Arbeitsgerichtsverfahren schon im Vorfeld verhindern lassen?
Ich empfehle, bei arbeitsrechtlichen Fragen immer die WKNÖ-Bezirks- oder Außenstelle zu kontaktieren – noch lange, bevor es einen Konflikt gibt. Wenn man sich unsicher ist, ist es besser, bei unseren Expert:innen nachzufragen, damit kein Fehler passiert. 

Und wenn es doch vor Gericht geht?

Dann übernehmen unsere Expertinnen und Experten der Arbeitsgerichtsgruppe, prüfen die Rechts- und Beweislage und übernehmen im Fall des Falles die Vertretung des betroffenen Mitglieds. Trotzdem gilt: Besser früher als später die WKNÖ-Bezirks- und Außenstelle kontaktieren!

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