Alte Schwindelmasche wieder aktuell!
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In den letzten Tagen werden wir von Mitgliedsbetrieben informiert, dass eine alte Schwindelmasche derzeit wieder hochaktuell ist!
Es häufen sich unerlaubte Anrufe, bei denen vehement behauptet wird, dass es eine Vertragsbeziehung für eine Online-Werbung gäbe, die gekündigt werden müsse. Es gäbe einen Vertrag und ohne die Kündigung würden hohe Kosten entstehen oder der Fall direkt zu einem Rechtsanwalt weitergehen.
Dann schicken die Schwindler per Mail Formulare unter dem Titel „Firmendienstsuche“ oder „Ihr Branchenbucheintrag“ zu.
Besonders täuschend ist, dass auf dem Formular steht, dass die Vereinbarung automatisch ausläuft. Die Betroffenen gehen also auf Grund des vorangegangenen Telefonats davon aus, dass sie mit ihrer Unterschrift nur - wie telefonisch besprochen – einen bestehenden Vertrag kündigen.
Bei dem Formular „Ihr Branchenbucheintrag“ soll der Geschäftspartner eine Coinnium Ltd sein, beim Formular „Firmendienstsuche“ ist überhaupt nicht erkennbar, wer eigentlich der Absender ist.
Obwohl zuerst versprochen wird, dass es sich nur um eine Vertragskündigung handeln soll, behauptet die Coinnium Ltd danach, dass ein neuer Drei-Jahresvertrag mit Kosten von über EUR 7.000 abgeschlossen worden sein soll.
Es sprechen aber eine Vielzahl juristischer Argumente für die Nichtigkeit des Vertrages!
Wie kann man sich vor derartigen Betrugsversuch schützen?
Bevor Sie eine Unterschrift leisten und das Formular zurückschicken, kontrollieren Sie, ob es tatsächlich einen Grundvertrag gibt. Prüfen Sie bei solchen Formularen immer das Kleingedruckte. Oft reicht aber schon eine einfache Google-Recherche um die Information zu bekommen, dass es sich um einen unseriösen Schwindelversuch handelt. In Zweifelsfällen können Sie sich immer an das Servicezentrum des Wirtschaftskammer Kärnten wenden. Sollten Sie unterschrieben haben, nehmen Sie sofort mit uns Kontakt auf!