Familienzeitbonus: Das „Papamonat“ für Selbstständige
Du bist selbstständig tätig und wirst Vater? Dann kannst du Familienzeit mit einer finanziellen Unterstützung beantragen.
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Als Selbstständiger kannst du nach der Geburt deines Kindes eine Auszeit inklusive finanzieller Unterstützung beantragen. Unter welchen Voraussetzungen liest du hier.
Du möchtest dich nach der Geburt deines Kindes deiner Familie widmen? Wenn du deine Erwerbstätigkeit zwischen 28 bis 31 Tage unterbrichst bzw. dein Gewerbe ruhend meldest, erhältst du in dieser Zeit einen finanziellen Zuschuss in Form des Familienzeitbonus.
Wie hoch ist der Familienzeitbonus?
Als Familienzeitbonus stehen dir 52,46 Euro täglich zu (2024), das sind 1.580 Euro für das Monat. Seit 2023 kannst du neben dem Familienzeitbonus auch Kinderbetreuungsgeld in vollem Ausmaß beziehen, es wird nicht mehr wie früher um den Familienzeitbonus gekürzt.
Voraussetzungen für den Familienzeitbonus
Der Familienzeitbonus steht dir nur zu, wenn du dich während der Bezugsdauer auch tatsächlich deiner Familie widmest und nicht arbeitest. Darüber hinaus musst du folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Unterbrechung der Erwerbstätigkeit bzw. Ruhendmeldung des Gewerbes
- Abmeldung von der Sozialversicherung – du bist aber über den Familienzeitbonus kranken- und pensionsversichert
- Anspruch und Bezug der Familienbeihilfe für das Kind
- Lebensmittelpunkt beider Eltern und Kind in Österreich
- gemeinsamer Haushalt und selber Hauptwohnsitz von Eltern und Kind
- durchgehende Erwerbstätigkeit mit Kranken- und Pensionsversicherungspflicht für 182 Kalendertage vor Bezugsbeginn
Wann habe ich Anspruch auf den Familienzeitbonus?
Du kannst Familienzeit und den Familienzeitbonus nur innerhalb der ersten 91 Tage ab der Geburt beanspruchen – entweder für 28, 29, 30 oder 31 Tage am Stück. Der früheste Beginn ist der Tag, an dem dein Kind und die Kindesmutter aus dem Spital entlassen werden. Bei einem Frühchen oder einer Hausgeburt wende dich an die SVS.
Wie beantrage ich den Familienzeitbonus?
Den Antrag auf Familienzeitbonus stellst du bei der Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS). Der Antrag muss innerhalb von 91 Tagen ab der Geburt bei der SVS eingehen, anderenfalls ist eine Antragstellung nicht mehr möglich.
Das Wichtigste in Kürze
- Selbstständig erwerbstätige Väter können nach der Geburt Familienzeit und den Familienzeitbonus beantragen.
- Höhe des Familienzeitbonus: 52,46 Euro täglich (2024)
- Voraussetzung: Unterbrechung der Erwerbstätigkeit/Ruhendmeldung des Gewerbes
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