Person sitzt am Boden mit Baby und Bilderbuch
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Kinderbetreuungsgeld für Selbstständige

Nach der Geburt deines Kindes hast du auch als Selbstständige Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld. Hier findest du alle Infos dazu.

Lesedauer: 2 Minuten

03.12.2024

Wann du als Selbstständige Kinderbetreuungsgeld bekommst, welche Gestaltungsmöglichkeiten du dabei hast und wie das Kinderbetreuungsgeld mit dem Wochengeld zusammenhängt – wir haben das Wichtigste zusammengefasst.

Wann bekomme ich Kinderbetreuungsgeld?

Hier geht es zur Checkliste, welche Voraussetzungen du erfüllen musst, um Kinderbetreuungsgeld zu bekommenZusätzlich erfährst du dort auch, welche Unterlagen du beim Antrag auf Kinderbetreuungsgeld mitschicken musst.

Wie erhalte ich Kinderbetreuungsgeld?

Kinderbetreuungsgeld steht dir ab dem Tag der Geburt deines Kindes zu. Du musst dazu einen Antrag bei der SVS stellen – online, in Papierform oder persönlich. Du kannst Kinderbetreuungsgeld auch rückwirkend, jedoch für höchstens 182 Tage, beantragen. Das Kinderbetreuungsgeld wird dir für jeden Monat im Nachhinein überwiesen.

Kinderbetreuungsgeld abwechselnd

Wenn du dich bei der Kinderbetreuung mit deinem/r Partner:in abwechseln willst, könnt ihr abwechselnd Kinderbetreuungsgeld beantragen. In diesem Fall müsst ihr beide einen Antrag stellen.

Kinderbetreuungsgeld bei Zwillings- oder Mehrlingsgeburten

Wenn du Zwillinge oder mehrere Kinder bekommen hast, gebührt dir beim Kinderbetreuungsgeldkonto für jedes Kind Kinderbetreuungsgeld. Dabei erhöht sich das Kinderbetreuungsgeld je Kind um 50 %. Für Zwillinge erhältst du somit das 1,5-fache, für Drillinge das Doppelte.

Kinderbetreuungsgeld und Wochengeld

Entweder oder: Du kannst Kinderbetreuungsgeld und Wochengeld nicht gleichzeitig beziehen. Solange du Wochengeld bekommst, bekommst du kein Kinderbetreuungsgeld ausgezahlt. Endet das Wochengeld – üblicherweise acht Wochen nach der Geburt – bekommst du Kinderbetreuungsgeld.

Versicherung und Kinderbetreuungsgeld

Während du Kinderbetreuungsgeld bekommst, bist sowohl du als auch dein Kind automatisch krankenversichert. Darüber hinaus werden dir die ersten 48 Monate nach der Geburt als Pensionsversicherungszeiten angerechnet, ohne dass du dafür Beiträge entrichten musst. Als Beitragsgrundlage werden 2.163,78 Euro (2024) herangezogen.

Darf ich etwas dazuverdienen?

Während du Kinderbetreuungsgeld beziehst, darfst du bis zu bestimmten Grenzen dazuverdienen. Nähere Infos dazu findest du hier.

Infoline Kinderbetreuungsgeld: 0800 240 014

Das Wichtigste in Kürze

  • Kinderbetreuungsgeld gebührt nur auf Antrag.
  • Während dem Kinderbetreuungsgeldbezug bist du automatisch versichert.
  • Elternteile können sich beim Bezug des Kinderbetreuungsgelds abwechseln.
  • Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen sind eine der Anspruchsvoraussetzungen.

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