Person mit dunklen kurzen Haaren, Bart und Brille sitzt an einem Schreibtisch und blickt auf einen Laptopbildschirm während mit der rechten Hand Unterlagen gehalten werden, im Hintergrund zeigt sich eine große Glasfront
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EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Muster - Dokumentations­vorlage für Betroffenenrechte

Muster zum Downloaden

Lesedauer: 1 Minute

Inhaltsverzeichnis

    Die Experten der Wirtschaftskammern Österreichs haben für ihre Mitgliedsbetriebe nachstehendes Muster einer Dokumentationsvorlage Betroffenenrechte erstellt.  

    Das hinterlegte Wasserzeichen „Muster“ kann einfach aus dem Word-Dokument entfernt werden. 


    Datum des Antrages:  
    Name der betroffenen Person:  
    Personenkategorie laut Verarbeitungsverzeichnis: ☐ Kunde      ☐ (Ex-)Mitarbeiter   ☐ Partner   ☐ Lieferant
    Art des Ansuchens:

    ☐ Auskunftsrecht

    ☐ Recht auf Berichtigung

    ☐ Löschungsrecht

    ☐ Recht auf Einschränkung

    ☐ Recht auf Datenübertragung

    ☐ Widerspruchsrecht

    Anmerkungen zum Ansuchen:
    Identitätsverifizierung durch:

    ☐ Vertrauenswürdige E-Mail-Adresse

    ☐ Signierte E-Mail

    ☐ Eigenhändig unterschriebener Antrag samt Ausweiskopie/-scan

    ☐ Kennnummer oder sonstige Angaben, die nur dem Betroffenen und dem Verantwortlichen bekannt sind:

    ________________________________________________

    ☐ Persönlich durch _________________ (Name Prüfer)

    Ausweisart, Kennung _________________

    Kommunikation der Ergebnisse am:[1]  
    Kommunikation der Ergebnisse mittels:

    Per E-Mail: _______________________________

    ☐ Verschlüsselte Datei
    (Mobiltelefon-Nr. für die Sendung des PINs erforderlich ___________________­­­­____oder anderer Schlüssel, der nur dem Betroffenen und dem Verantwortlichen bekannt ist)

    ☐ Unverschlüsselt an E-Mail-Adresse_______________

     

    Per Post:

    ☐ Eingeschrieben senden an _____________________________________

    Unterschrift des bearbeitenden Mitarbeiters:

     

     



    [1] Allenfalls mit Begründung für eine Fristverlängerung auf drei Monate, siehe dazu: Auskunftspflicht des Verantwortlichen.

    Stand: 10.06.2024

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