Zwei Personen sitzen sich an Tisch in Büro gegenüber, eine Person hält Stift in Händen und blickt auf vor ihr liegendes Dokument, andere Person deutet mit Hand an Stelle in Dokument
© djile | stock.adobe.com
Hotellerie, Fachgruppe

Dienstzettel – Änderungen ab 28.3.2024

Neuerungen gelten für neue Dienstverhältnisse

Lesedauer: 1 Minute

08.04.2024

Die Umsetzung der EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen führt zu einer Erweiterung des Dienstzettels. Neu ist weiters, dass ein Dienstzettel auch dann auszustellen ist, wenn das Arbeitsverhältnis einen Monat oder kürzer dauert.

Die Neuerungen gelten für Dienstverhältnisse, die ab dem 28. März 2024 beginnen.

Wird kein Dienstzettel ausgestellt bzw. liegt kein entsprechender Arbeitsvertrag vor, droht eine Verwaltungsstrafe.

Detaillierte Informationen sowie einen Musterdienstzettel finden Sie auf unserer Homepage.

Weitere interessante Artikel