Hotellerie, Fachgruppe
Wiener Ortstaxe
Wiener Tourismusförderungsgesetz
Lesedauer: 1 Minute
18.04.2024
Die Ortstaxe beträgt je Aufenthalt 3,2 % der Bemessungsgrundlage. Bemessungsgrundlage ist das Entgelt für den Aufenthalt.
Zur Bemessungsgrundlage gehören nicht:
- die Umsatzsteuer;
- das Entgelt für das Frühstück im ortsüblichen Ausmaß;
- ein Pauschalabzug von 11% des um die Umsatzsteuer und Frühstück verminderten Beherbergungsentgelts für den Aufenthalt als Äquivalent für allfällige Internationalisierungsmaßnahmen
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