Auf einem grünen Rasen liegen vier Würfel nebeneinander. Auf dem ersten steht environment, auf dem zweiten social, auf dem dritten governance, auf dem vierten esg
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Sparte Handel

Nachhaltigkeitsberichterstattung im Handel

Was Handelsunternehmen wissen sollten

Lesedauer: 3 Minuten

05.12.2024

Worum geht es bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung?

Ziel der Nachhaltigkeitsberichterstattung − auch Corporate Sustainability Reporting Directive  bzw. CSRD − ist durch eine Erhöhung der Transparenz zu Auswirkungen der jeweiligen Unternehmenstätigkeiten auf Umwelt und Menschen entlang der Wertschöpfungskette zugehörige Risiken und Chancen aufzuzeigen, und somit die generelle Situation zu verbessern. Die erste Reportingverpflichtungen gelten mit 2025.

Bei der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung (kurz CSRD) geht es konkret um eine Reduktion der Emissionen, Energieverbräuche, Abfallmengen und Ressourcennutzung wie auch die Unterbindung von Menschenrechtsverletzungen aufgrund des wirtschaftlichen Handelns. Hierfür gibt die Richtlinie einheitliche verpflichtende europäische Berichtsstandards (European Sustainability Reporting Standards - ESRS) vor.

Man erkennt deutlich den (zumindest inhaltlichen) Zusammenhang zu Anforderungen der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) und der Taxonomie. Auch die CSRD erwartet entsprechende Daten und Kennzahlen, die Verläufe und Entwicklungen darstellen und daher Aussagen und nachhaltige Entscheidungen ermöglichen sollen.

Daher entwickelt die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) derzeit freiwillige Standards, die von nicht-CSRD verpflichteten Unternehmen (z.B. nicht-börsennotierten KMU), verwendet werden können, um auf Anfragen von z.B. Banken, Investoren oder größere Unternehmen nach Nachhaltigkeitsinformationen effizient und angemessen zu reagieren und ihre Beteiligung am Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft zu erleichtern.

Betrifft mich die Nachhaltigkeitsberichterstattung?

Mit hoher Wahrscheinlichkeit ja, da auch wenn Sie nicht direkt verpflichtet sind die Möglichkeit besteht, dass entweder einige Ihre B2B-Kunden:innen oder eines Ihrer Zulieferunternehmen in die Verpflichtung fällt und entsprechend Daten bei Ihnen anfragt.

Was soll ich als Handelsunternehmen tun?

Wurden Sie bereits angeschrieben und um Informationsweitergabe ersucht?

  1. Oft sind diese Anfragen sehr allgemein gehalten, da sie zur Erhebung an möglichst viele Lieferanten ausgesendet werden. Sind Ihnen die Anfragen nicht klar setzen Sie sich mit den Fragenden in Verbindung, denn es ist auch in deren Interesse, die richtigen Informationen und Daten zu ihrer Anfrage zu bekommen.
  2. Wenn Sie noch nicht angeschrieben wurden, versuche Sie stückchenweise mit einer eigenen Analyse Ihrer Aktivitäten und Lieferkette zu starten. Dann sind Sie im Fall des Falles, dass (zeitknappe) Anfragen kommen, zumindest vorbereitet.
    Starten Sie hierzu mit den leichter verfügbaren Informationen und hangeln Sie sich Schritt für Schritt weiter – nicht alles auf einmal.
  3. Werfen Sie einen Blick in unsere unter "Weiterführende Informationen" aufgelisteten Serviceleistungen und Leitfäden.
  4. Dokumentieren Sie Ihre Schritte zu Analyse, Datenerhebung und Bewertung. Gerade für KMUs ist es oft schwierig an die geforderten Informationen zu gelangen – besonders wenn Vertragsunternehmen aus Drittländern eingebunden werden müssen. Je eher Sie wissen, wo bei Ihnen der Informationsfluss hakt, desto eher können Sie (z.B. gemeinsam mit dem bei Ihnen anfragenden verpflichteten Unternehmen) eine Lösung finden.
    Suchen Sie sich auch Unterstützung bei Ihren Fachverbänden.
  5. Halten Sie eine Formulierung parat, ob und inwieweit Sie sich bereits mit den Themen Menschenrechte und Umweltauswirkungen in Ihrem Aktivitätenbereich auseinandergesetzt haben, und wo es für Sie Schwierigkeiten gibt (sei es in der Kommunikation mit Ihren Lieferanten, undurchsichtigen Energieabrechnungen oder einfach einem Mangel an Zeit und Ressourcen), sodass Sie zügig auf Anfragen reagieren können.

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