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Omnibus-Paket: Vorschläge zur Vereinfachung der Berichts- und Sorgfaltspflichten für Nachhaltigkeit

Ziele, potenzielle Auswirkungen und nächste Schritte

Lesedauer: 2 Minuten

Inhaltsverzeichnis

Hintergrund und Ziele des Omnibus-Pakets

Das Omnibus-Paket I soll Vorgaben für Unternehmen in den folgenden Berichtsbereichen vereinfachen: 

  • Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD und EU-Taxonomie)
  • Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette (CSDDD)
  • CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM)

Durch das geplante Omnibus-Paket sollen bürokratische Hürden abgebaut und die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen gestärkt werden.

Mögliche Auswirkungen des Omnibus-Pakets auf die CSRD

Das Omnibus-Paket sieht unter anderem Änderungsvorschläge an der Nachhaltigkeitsberichterstattung vor. Diese sollen für mehr Verhältnismäßigkeit sorgen und die Umsetzbarkeit für Unternehmen erleichtern. 

Dazu zählen unter anderem

  • weniger berichtspflichtige Unternehmen
  • Value–Chain-Cap durch freiwillige Standards für KMU (VSME)
  • Verschiebung der Anwendung der Berichtspflichten
  • Überarbeitung und Vereinfachung der Berichtsstandards (ESRS)
  • Streichung der sektorspezifischen Standards
  • Wegfall Reasonable Assurance (d.h. begrenzte Prüfungssicherheit bleibt bestehen)  
  • Doppelte Wesentlichkeit bleibt bestehen

Mögliche Auswirkungen des Omnibus-Pakets auf die CSDDD

Das Omnibus-Paket sieht auch Änderungsvorschläge im Hinblick auf die Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen vor. Die vorgeschlagenen Vereinfachungen sollen insbesondere den bürokratischen Aufwand reduzieren.

Dazu zählen unter anderem:

  • Vereinfachung und Beschränkung der Sorgfaltspflichten auf direkte Geschäftspartner
  • Verlängerung der Umsetzungsfristen
  • Supplier – Monitoring auf alle fünf Jahre (statt jährlich) beschränkt
  • Entfall der Beendigung von Geschäftsbeziehungen
  • Begrenzung der Informationsanforderungen an KMU
  • Begrenzung des „Trickle–Down-Effekts“
  • Entfall der EU-weiten zivilrechtlichen Haftung

Auswirkungen des Omnibus-Pakets auf die EU-Taxonomie

Für die EU-Taxonomie (EUTAX) schlägt die EU-Kommission unter anderem folgende Änderungen vor: 

  • Verringerung der Berichtspflichten und Beschränkung auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und einem Umsatz von über 450 Millionen Euro
  • Einführung einer Wesentlichkeitsschwelle
  • Vereinfachung der Berichtsvorlagen
  • Vereinfachung der „Do No Significant Harm”-Kriterien (DNSH)

Auswirkungen des Omnibus-Pakets auf CBAM

Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) soll durch das Omnibus-Paket vereinfacht werden. Um dieses Ziel zu erreichen, schlägt die EU-Kommission unter anderem folgende Änderungen vor:  

  • Es sollen nur noch jene Unternehmen betroffen sein, die pro Jahr mehr als 50 Tonnen importieren.
  • Die Vorschriften für betroffene Unternehmen sollen vereinfacht werden (z.B. Emissionsberechnung).

Aktueller Status und nächste Schritte des Omnibus-Pakets

Das Omnibus-Paket durchläuft den legislativen Prozess der Europäischen Union (Trilog zwischen EU-Kommission, EU-Parlament und Rat). Im Zuge dieses Prozesses können sich die Vorschläge noch ändern.

Die EU-Mitgliedstaaten haben sich über erste Teile des Omnibus-Paketes geeinigt, mit dem der Bürokratie-Aufwand für Unternehmen gesenkt und die Wettbewerbsfähigkeit der EU gesteigert werden soll. 

Der sogenannte „Stop-the-Clock“–Mechanismus sieht unter anderem vor, dass die Umsetzungsfrist der Lieferketten-Richtlinie (CSDDD) um ein Jahr verschoben wird. Zudem werden die Anforderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) für große Unternehmen und börsennotierte KMU, die noch nicht mit der Berichterstattung begonnen haben, um zwei Jahre später angewendet. Nachdem sich das EU-Parlament bereits auf den „Stop-the-Clock“-Mechanismus geeinigt hat, steht nun noch die finale Zustimmung des Rates aus.

Einen aktuellen Überblick zum Omnibus-Paket finden Sie in den FAQ der EU-Kommission.  

Branchenspezifische Informationen zum Omnibus-Paket 

Stand: 08.08.2025

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