Jungunternehmens-Förderungen WKV

Lesedauer: 1 Minute

02.05.2024

Gründungs- und Jungunternehmens-Beratungsförderung

Förderung für betriebswirtschaftliche Beratung

Eine gute Planung erleichtert Ihre Entscheidung für den Schritt in die Selbstständigkeit, hilft bei der Finanzierung Ihrer Geschäftsidee und gibt Ihnen Orientierung beim Aufbau Ihres Unternehmens.

Die „Gründungs- und Jungunternehmens-Beratungsförderung“ der Wirtschaftskammer Vorarlberg, des Landes Vorarlberg und des BMAW unterstützt Sie dabei. Ein:e Unternehmensberater:in begleitet Sie bei der Erstellung Ihrer betriebswirtschaftlichen Planung sowie bei der Entwicklung Ihres jungen Unternehmens.

Was wird gefördert?
Unterstützung bei der Entwicklung des betriebswirtschaftlichen Unternehmenskonzepts

Wer wird gefördert?
Gründer:innen, Jungunternehmer:innen und Betriebsübernehmer:innen, die

  • während der letzten 5 Jahre vor Gründung/Übernahme nicht mehr als drei Jahre selbständig waren und
  • Mitglieder der Vorarlberger Wirtschaftskammer sind bzw. werden.

Wieviel wird gefördert?

  • Betriebswirtschaftliche Konzeptberatung:  75 % des Netto-Beratungshonorars, max. EUR 2.600
  • Die Förderung kann bis 3 Jahre nach der Gründung/Übernahme beantragt werden.
  • Der Förderantrag muss vor der Beauftragung des Beraters/der Beraterin gestellt werden. 

» Förderantrag
» Förderrichtlinie
» Infos und Downloads für Beratungsunternehmen

Zahlen-Check


Besonders in den ersten Jahren nach der Unternehmensgründung ist betriebswirtschaftliche Sicherheit gefragt. Die Frage, ob der Umsatz stimmt, um sämtliche Kosten und Abgaben zu decken, ist essenziell. Auch können Nachzahlungen bei der Sozialversicherung und beim Finanzamt zum Problem werden.

Zahlencheck für Jungunternehmer:innen

Aus diesem Grund unterstützt der Gründerservice der Wirtschaftskammer Vorarlberg zusammen mit dem Land Vorarlberg und dem BMAW einen betriebswirtschaftlichen einen „Zahlen-Check“ durch einen Unternehmensberater/eine Unternehmensberaterin. Es werden dabei nicht nur die Soll- und Ist-Zahlen verglichen, sondern auch Optimierungsmaßnahmen geplant.

Wer wird gefördert?
Jungunternehmer:innen (bis 3 Jahre nach der Gründung), die

  • bereits ein gewerbliches Unternehmen gegründet haben und
  • Mitglied der Vorarlberger Wirtschaftskammer sind 


Wieviel wird gefördert?

 75 % des Netto-Beratungshonorars, max. EUR 500,-

  • Die Förderung kann bis 3 Jahre nach der Gründung/Übernahme beantragt werden.
  • Der Förderantrag muss vor der Beauftragung des Beraters/der Beraterin gestellt werden. 

  • Förderantrag 
  • Förderrichtlinie  

Förderungen in Vorarlberg

Informationen über mögliche Förderungen

Es gibt Förderungen für Gründer:innen und Betriebsübernehmer:innen aber auch für bestehende Unternehmen auf Bundes- oder Landesebene.

Je nach Situation stehen unterschiedliche Fördermodelle zur Verfügung.

Das Förderservice der Wirtschaftskammer Vorarlberg unterstützt Sie gerne, mögliche Förderungen für Ihre konkrete Unternehmenssituation zu finden. 

Förderungen