Infos und Downloads für Beratungsunternehmen – Gründungs- und Jungunternehmensförderung WKV
für die Gründungs- und Jungunternehmens-Beratungsförderung
Lesedauer: 1 Minute
02.05.2024
Als Unternehmensberater:in mit entsprechender Gewerbeberechtigung haben Sie die Möglichkeit, Ihren Kunden:innen geförderte Beratungen in Vorarlberg anzubieten.
Hierbei sind allerdings bestimmte formale Anforderungen zu beachten:
- Nach Einlangen des Förderantrages Gründerservice der Wirtschaftskammer Vorarlberg führen Sie die Beratung durch.
- Nach der Beratung erfolgt die Abrechnung
Erforderliche Beilagen:- Rechnung
- Aufwandsnachweis (wenn nicht in der Rechnung enthalten)
- Beratungsergebnisse: Die Ergebnisse der Beratung müssen nachvollziehbar sein.
- Wichtige Infos zur Abrechnung finden Sie hier.
- Eine Musterrechnung finden Sie hier.
- Der Förderbetrag wird direkt an Sie als Berater:in überwiesen. Der Gründerservice der Wirtschaftskammer leitet dann Ihre Rechnung an den/die Gründer:in zur Bezahlung des Restbetrages weiter.