Infos und Downloads für Beratungsunternehmen – Gründungs- und Jungunternehmensförderung WKV

für die Gründungs- und Jungunternehmens-Beratungsförderung

Lesedauer: 1 Minute

02.05.2024

Als Unternehmensberater:in mit entsprechender Gewerbeberechtigung haben Sie die Möglichkeit, Ihren Kunden:innen geförderte Beratungen in Vorarlberg anzubieten.

Hierbei sind allerdings bestimmte formale Anforderungen zu beachten:

  • Nach Einlangen des Förderantrages Gründerservice der Wirtschaftskammer Vorarlberg führen Sie die Beratung durch.

  • Nach der Beratung erfolgt die Abrechnung
    Erforderliche Beilagen:
    • Rechnung
    • Aufwandsnachweis (wenn nicht in der Rechnung enthalten)
    • Beratungsergebnisse: Die Ergebnisse der Beratung müssen nachvollziehbar sein.
    Sämtliche Unterlagen werden vertraulich behandelt!

  • Wichtige Infos zur Abrechnung finden Sie hier

  • Eine Musterrechnung finden Sie hier

  • Der Förderbetrag wird direkt an Sie als Berater:in überwiesen. Der Gründerservice der Wirtschaftskammer leitet dann Ihre Rechnung an den/die Gründer:in zur Bezahlung des Restbetrages weiter. 
Weitere interessante Artikel