Standortabklärungen
Bei üblicherweise nicht in Wohnungen/Wohnhäusern ausgeübten Tätigkeiten (z. B. Handel, Handwerke, Gastgewerbe) brauchen Sie für den gewählten Betriebsstandort eine Flächenwidmung und Baubewilligung. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihre Gemeinde bzw. Stadt.
Außerdem ist in vielen Fällen für die Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit auch eine Betriebsanlagengenehmigung erforderlich. Nur wenn von einer Betriebsanlage keine Gefahren oder Belästigungen für deren Betreiber, den Kunden oder Nachbarn und deren Eigentum ausgehen können (z. B. bei reinem Bürobetrieb), ist die Betriebsanlage nicht genehmigungspflichtig.
Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die BH Ihres Betriebsstandortes:
Bezirkshauptmannschaft Bregenz
Abteilung Wirtschaft und Umweltschutz, Tel. 05574/4951-52218,
Mail: bhbregenz@vorarlberg.at
Bezirkshauptmannschaft Dornbirn
Abteilung Wirtschaft und Umweltschutz, Tel. 05572/308-53217,
Mail: bhdornbirn@vorarlberg.at
Bezirkshauptmannschaft Feldkirch
Abteilung Wirtschaft und Umweltschutz, Tel. 05522/3591-54220,
Mail: bhfeldkirch@vorarlberg.at
Bezirkshauptmannschaft Bludenz
Abteilung Wirtschaft und Umweltschutz, Tel. 05552/6136-51213,
Mail: bhbludenz@vorarlberg.at
Firmenname mit Firmenbuch abklären
Vor der Gesellschaftsgründung bitte unbedingt mit dem Firmenbuch direkt abklären, ob der beabsichtigte Firmenname aus Sicht des Firmenbuches möglich ist! Bei einer GmbH muss die Firma noch den Zusatz "GmbH" enthalten (zum Beispiel: Blumenhaus GmbH). Die Abklärung kann per Mail direkt beim Firmenbuch erfolgen und muss Folgendes beinhalten:
- Firmenwortlaut
- Unternehmensgegenstand
- Sitz des Unternehmens
- Gesellschafter
- Kopie des Gesellschaftsvertrages (wenn vorhanden)
Kontakt Firmenbuch für Unternehmen mit Sitz in Vorarlberg:
Landesgericht Feldkirch, Schillerstraße 1, 6800 Feldkirch, Telefon: 0576014-343 DW 053, Fax: 0576014-343-297, Mail: lgfeldkirch.firmenbuch@justiz.gv.at
Kontoeröffnung bei der Bank
Es bieten nicht alle Kreditinstitute die vereinfachte GmbH-Gründung an. Erkundigen Sie sich bitte im Voraus, ob Ihre Bank diese Dienstleistung anbietet.
Für die Kontoeröffnung müssen Sie sich mit einem amtlichen Lichtbildausweis legitimieren. Das Mindeststammkapital beträgt € 10.000. Die Hälfte davon, also mindestens € 5.000, muss in bar eingezahlt werden.
Die Identifizierungsdaten, die Bankbestätigung über die einbezahlte Stammeinlage und die Musterzeichnung (= Unterschriftenprobe), werden vom Kreditinstitut an das Firmenbuch übermittelt.
Gründung über das Unternehmerserviceportal (USP)
Sie müssen sich unter Verwendung Ihrer elektronischen Signatur (Handysignatur oder Bürgerkarte) im Unternehmensserviceportal anmelden: usp.gv.at (unter „Gründung“ -> „eGründung“ -> „Anlegen eines Gründerkontos“).
Nach der Anmeldung rufen Sie die entsprechenden Gründungsformulare auf.
Die Gesellschaftsgründung über das USP sollte innerhalb weniger Tage nach der Ausstellung der Bankbestätigung erfolgen, da die Bankbestätigung nur eine beschränkte zeitliche Geltung hat.
Stammdaten
Hier müssen alle erforderlichen Stammdaten eingegeben werden (Personendaten, Wohnadresse, etc.).
Erklärung gemäß Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFög)
Neugründungen und Betriebsübernahmen sind gemäß Neugründungs-Förderungsgesetz von den Firmenbucheintragungsgebühren befreit, wenn der Neugründer/Übernehmer innerhalb der letzten 5 Jahre nicht in vergleichbarer Art selbständig war (sowohl im Inland als auch im Ausland).
Nehmen Sie mit dem Gründerservice der Wirtschaftskammer Kontakt auf, um abzuklären, ob eine Neugründung/Übernahme im Sinne des Neugründungs-Förderungsgesetztes vorliegt und ob gegebenenfalls andere Begünstigungen gemäß NeuFög (Befreiung gewisser Lohnnebenkosten, etc.) möglich sind.
Kontakt Wirtschaftskammer Feldkirch:
Gründerservice, Wichnergasse 9, 6800 Feldkirch
Telefon: 05522 305-1144, E-Mail: gruenderservice@wkv.at
Antrag auf Eintragung in das Firmenbuch
Hier müssen sämtliche für die Firmengründung relevanten Daten eingegeben werden (wie Firmenwortlaut, Sitz der Gesellschaft, Zustellanschrift, Gegenstand des Unternehmens, Bezeichnung des Geschäftszweigs, etc).
Im USP wird automatisch eine Errichtungserklärung und eine Firmenbuchanmeldung generiert, die elektronisch an das Firmenbuchgericht übersendet wird.
Kontakt Firmenbuch für Unternehmen mit Sitz in Vorarlberg:
Landesgericht Feldkirch, Schillerstraße 1, 6800 Feldkirch
Telefon: 0576014-343 DW 053, Fax: 0576014-343-297
Mail: lgfeldkirch.firmenbuch@justiz.gv.at
Sozialversicherung der Selbständigen
Die Sozialversicherungsanmeldung bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) kann ebenfalls über das USP erfolgen.
Sozialversicherung der Selbständigen
Schloßgraben 14
6800 Feldkirch
Tel: 05 0808-2029
www.svs.at
Gewerbeanmeldung
Auch die Gewerbeanmeldung kann über das USP erfolgen und ist kostenlos. Es fallen keine Anmeldegebühren bei der Bezirkshauptmannschaft an. Das Gewerbe wird auf die GmbH angemeldet. Ein gewerberechtlicher Geschäftsführer muss genannt werden.
Kontakt bei den Bezirkshauptmannschaften
BH Bregenz, Bahnhofstraße 41, 6900 Bregenz, Telefon: 05574 49 51-0
Christian Hinteregger, E-Mail: christian.hinteregger@vorarlberg.at, Buchstaben A-K
Özcan Oguz, E-Mail: oguz.oezcan@vorarlberg.at, Buchstaben L-Z
BH Dornbirn, Klaudiastraße 2, 6850 Dornbirn
Martin Fetz, Telefon: 05572 308-0, E-Mail: martin.fetz@vorarlberg.at
BH Feldkirch, Schloßgraben 1, 6800 Feldkirch
Martina Bickel, Telefon: 05522 35 91-0, E-Mail: bhfeldkirch@vorarlberg.at
BH Bludenz, Schloss-Gayenhofplatz 2, 6700 Bludenz
Joachim Valasek, Telefon: 05552 61 36-0, E-Mail: joachim.valasek@vorarlberg.at
Finanzamt
Innerhalb eines Monats ab der Gewerbeanmeldung ist beim zuständigen Finanzamt mittels des Formulars Verf 15 die Betriebseröffnung anzuzeigen. Diese Meldung kann auch über das USP erfolgen.
Finanzamt Österreich - Dienststelle Vorarlberg
Bregenz
Brielgasse 19
6900 Bregenz
Tel.: 050 233 233
Feldkirch
Reichsstraße 154
6800 Feldkirch
Tel.: 050 233 233
Gemeinde/Stadt
Werden Arbeitnehmer beschäftigt, müssen Sie das der Gemeinde bzw. Stadt mitteilen (Kommunalsteuer). Es ist möglich, dass Ihre Gemeinde/Stadt aufgrund Ihrer Selbständigkeit Gebühren für Abfall und Wasser oder eine Tourismusabgabe einhebt. Dies wird unterschiedlich gehandhabt. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde/Stadt, ob zusätzliche Abgaben anfallen.
Mitglied der Wirtschaftskammer
Sie sind ab der Gewerbeanmeldung automatisch Mitglied Ihrer Fachgruppe/Innung/ Gremium der Wirtschaftskammer Vorarlberg. Ihre Fachvertretung kümmert sich um die Branchenbelange und ist somit auch Ihre Interessenvertretung.
Auch die Serviceabteilungen der Wirtschaftskammer (Arbeits- und Sozialrecht, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Außenwirtschaft, Förderservice, etc.) stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Die Grundumlage (der jährliche Beitrag) variiert je nach Branche.
Wirtschaftskammer Vorarlberg
Wichnergasse 9
6800 Feldkirch
Tel: 05522 305-0
wkv.at
Österr. Gesundheitskasse
Sie müssen Mitarbeiter vor deren Einstellung (Beginn der Tätigkeit) bei der Österreichischen Gesundheitskasse (vormals GKK) anmelden. Die Anmeldung erfolgt elektronisch über elda.at oder direkt bei einer Servicestelle der ÖGK.
Im Zuge Ihrer Gründung erhalten Sie oft Aussendungen für Eintragungen in diverse Verzeichnisse wie z. B. Branchenbücher. Diese Angebote sind häufig irreführend und nicht als solche zu erkennen. Oft wird der Eindruck vermittelt, dass es sich um eine Eintragungsgebühr in ein öffentliches Register handelt oder ähnliches. In dem Glauben, dass dies Vorschrift sei, wird leider oft tatsächlich gezahlt. Viele dieser Anbieter haben ihren Sitz im Ausland. Erfahrungsgemäß sind die Chancen, einen einmal bezahlten Betrag zurück zu erhalten, sehr gering.
Darum:
- Nicht sofort zahlen, wenn etwas unklar oder auffällig ist.
- Prüfen Sie bei jeder Zusendung, ob es sich um eine Pflichtveröffentlichung oder um ein bloßes Angebot handelt (das Kleingedruckte lesen).
- Bei Unklarheit wenden Sie sich an die Wirtschaftskammer Vorarlberg, Wirtschaftsrecht, Tel. 05522 305-1122