Antrag: Gründungs- und Jungunternehmens-Beratungsförderung

Beratungszuschuss für Gründer:innen und Jungunternehmer:innenvon der Vorarlberger Wirtschaftskammer, dem Land Vorarlberg und dem BMAW

Lesedauer: 1 Minute

25.04.2024

Inhaltsverzeichnis

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    Die Maximalförderung beträgt 75 % der Nettoberatungskosten (ohne USt), max. € 2.600,-. Die maximale Förderung für den „Zahlen-Check“ beträgt € 500,-. Die gesamte Umsatzsteuer ist vom beratenen Unternehmen zu entrichten und kann gegebenenfalls als Vorsteuer wieder geltend gemacht werden.

    Wurden in den letzten drei Steuerjahren weitere Förderungen beantragt?*

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    Hinweise

    • Es gelten die Förderrichtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Jungunternehmer:innen zu Beratungs- und Bildungskosten des Landes Vorarlberg in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftskammer Vorarlberg.

    • Voraussetzung für die Förderung ist ein Leistungsnachweis des Beratungsunternehmens. Erstellte Unterlagen, wie z.B. Budgetplanungen, Businesspläne, etc. sind daher an das Gründerservice zu übermitteln. Die Unterlagen werden vertraulich behandelt.

    • Wird aufgrund des Beratungsergebnisses von einer Gründung/Übernahme abgesehen, wird die Förderung trotzdem ausbezahlt bzw. muss diese nicht zurückbezahlt werden.

    • Der Antragsteller/die Antragstellerin nimmt zur Kenntnis, dass die Förderung nur bei erstmaliger gewerblicher Selbstständigkeit und bis max. drei Jahre nach der Unternehmensgründung bzw. -übernahme gewährt wird.