Antikorruption - FAQs
Antworten auf die wichtigsten Fragen
Lesedauer: 2 Minuten
1. Was wird unter Korruption verstanden?
Eine weltweit einheitliche, anerkannte gesetzliche Definition von Korruption besteht nach wie vor nicht. Korruption wird als Missbrauch anvertrauter Macht zu privatem Vorteil verstanden. Korruption schädigt das Vertrauen in eine unabhängige und gesetzestreue Verwaltung, untergräbt den fairen Wettbewerb.
2. Ist Korruption auch zwischen Privaten strafbar?
Ja. Es ist auch Angestellten und Geschäftsführern von Unternehmen im geschäftlichen Verkehr verboten, einen Vorteil für eine pflichtwidrige Vornahme oder Unterlassung einer Rechtshandlung zu fordern, anzunehmen oder sich versprechen zu lassen bzw. anzubieten, zu versprechen oder zu gewähren.
3. Was ist Bestechung?
Bestechung besteht darin, einem Amtsträger für die pflichtwidrige Vornahme oder Unterlassung eines Amtsgeschäfts einen Vorteil für ihn oder einen Dritten anzubieten, zu versprechen oder zu gewähren.
Bestechung ist auch, wer einem Kandidaten für ein Amt für den Fall, dass dieser Amtsträger würde, für die pflichtwidrige Vornahme oder Unterlassung eines Amtsgeschäfts einen Vorteil für ihn oder einen Dritten anbietet, verspricht oder gewährt, zu bestrafen ist. Der Täter, der einen Vorteil anbietet oder verspricht (nicht jedoch: gewährt!), ist nur dann zu bestrafen, wenn der Kandidat für ein Amt die Stellung als Amtsträger tatsächlich erlangt hat.
4. Wer sind Amtsträger?
Amtsträger sind:
- Personen, die Aufgaben der Gesetzgebung, Verwaltung oder Justiz für Bund, ein Bundesland, einen Gemeindeverband, eine Gemeinde, für andere Personen des öffentlichen Rechts (ausgenommen eine Kirche oder Religionsgesellschaft), für einen anderen Staat oder für eine internationale Organisation wahrnehmen (z.B. Minister, Abgeordnete, Beamte und Vertragsbedienstete, Angestellte der Sozialversicherungsträger und der Kammern);
- Beamte der Europäischen Union;
- Personen, die öffentliche Aufgaben im Zusammenhang mit der Verwaltung der oder Entscheidungen über die finanziellen Interessen der Europäischen Union in den Mitgliedstaaten übertragen bekommen haben und diese Aufgaben wahrnehmen. Diese Personen gelten nur in Bezug auf bestimmte Korruptionsdelikte als Amtsträger (so nicht in Bezug auf das sog. „Anfüttern“);
- sonstige Personen, die hoheitlich tätig werden, z.B. der KFZ-Techniker bei Ausstellung der § 57a KFG-Plakett ("Pickerl").
- Personen, die als Organ oder Bedienstete in Unternehmen tätig sind, an denen eine oder mehrere Gebietskörperschaften unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 50 % beteiligt sind oder die durch diese beherrscht werden, jedenfalls aber hinsichtlich der Unternehmen, die irgendeiner Art von Rechnungshofkontrolle unterliegen (z.B. ORF, ASFINAG, Wiener Linien).
5. Was ist ein Amtsgeschäft?
Amtsgeschäfte sind alle Verrichtungen, die zur unmittelbaren Erfüllung der Aufgaben dienen, also zum eigentlichen Gegenstand des jeweiligen Amtsbetriebes gehören.
6. Wer ist Kandidat für ein Amt?
Kandidat für ein Amt ist jeder, der sich in einem Wahlkampf, einem Bewerbungs- oder Auswahlverfahren zu einer Funktion als Amtsträger (s.o.) oder in einer vergleichbaren Position zur Erlangung einer von ihm angestrebten Funktion als oberstes Vollzugsorgan des Bundes oder eines Bundeslandes oder als Organ zur Kontrolle der Gesetzmäßigkeit der Vollziehung (z.B. Bundesminister, Mitglied einer Landesregierung, Präsident eines Rechnungshofs) befindet, sofern die Erlangung der Funktion nicht gänzlich unwahrscheinlich ist.
Stand: 25.07.2024