Betriebsanlagenservice
Schnell und Effizient zur Genehmigung
Lesedauer: 2 Minuten
Bei Errichtung und Umbau einer Betriebsanlage sind rechtliche Genehmigungen von entscheidender Bedeutung und somit sind rasche, unbürokratische Verfahrensabwicklungen für steirische Betriebe ein wesentlicher Faktor für den Erfolg.
Die Betroffenheit beginnt beim örtlichen Entwicklungskonzept (ÖEK) bzw. Flächenwidmungsplan und endet bei der Betriebsanlagengenehmigung. Betriebe erkennen leider erst sehr spät – nämlich im Rahmen des Genehmigungsverfahrens - die große Herausforderung rund um dieses Thema.
Die Vielzahl von Spezialregelungen (z.B. Brandschutz, Arbeitssicherheit, Maschinensicherheit, Explosionsschutz, Verkehrswesen, Schallschutz, Umweltschutz etc.) erhöhen die Komplexität und stellen Verfahren für die Konsenswerber:innen oftmals als unüberschaubar und bürokratisch dar.
Die WKO Steiermark bietet ein Beratungsservice an, das darauf abzielt, den steirischen Unternehmen Informationen und Beratungen zur Lösung der Probleme im Bereich des Betriebsanlagenverfahrens zu geben.
Servicenummer: 0316 601-601
Diese Servicenummer ist die erste Anlaufstelle bei allen Verfahrensfragen im Bau- und Betriebsanlagenrecht, zu technischen Vorschriften, Normen-Auskunft und Arbeitnehmerschutz, bei Problemen mit Nachbarn und bei umwelt-, lärm-, und energietechnischen Fragen.
Diese und weitere Informationen können über die Servicenummer
Beratung
In einem einstündigen Gespräch wird die Notwendigkeit einer Betriebsanlagengenehmigung eruiert und die damit im Zusammenhang stehenden wichtigsten Vorschriften in den Bereichen Raumplanung, Baurecht und Barrierefreiheit, Betriebsanlagenrecht, Arbeitssicherheit, Abfall- und Wasserrecht, Emissionsreduktion und Brandschutz besprochen.
Dabei werden mögliche Auflagen diskutiert und gemeinsam Lösungen erarbeitet.
Begleitung zum Lokalaugenschein
Unterstützung der Betriebe im Betriebsanlagengenehmigungsverfahren durch Assistenz bei Verhandlungen vor Ort, um zwischen Projektwerbern, Behörden und Nachbarn zu vermitteln sowie geforderte Auflagen zu hinterfragen. Externe Fachleute für die Bereiche Abwasser, Lärm, Geruch, Maschinen-, Bau und Anlagentechnik begleiten beim Lokalaugenschein im Betriebsanlagenverfahren.
Projektsprechtag
- Termine der Bezirkshauptmannschaften und des Magistrates Graz
- Das Land Steiermark bietet weitere Serviceleistungen an.
- Die kostenlosen Projekt-Sprechtage der steirischen Bezirkshauptmannschaften und des Magistrates Graz bieten Unternehmern die Möglichkeit, Juristen, Sachverständige, Vertreter der Arbeitsinspektorate und der Landesstelle für Brandverhütung zu den verschiedenen Problemen im Bereich Betriebsanlagen-Genehmigungsverfahren, des Umwelt- und Arbeitsschutzes zu befragen.
- Termine der einzelnen Bezirkshauptmannschaften: min. einmal im Monat
- Das Betriebsanlagenreferat hält jeden 1. und 3. Dienstag im Monat einen Projektsprechtag ab. Bei Voranmeldung unter
können die geplanten Projekte mit den Amtssachverständigen und einem Vertreter des Arbeitsinspektorates Graz vorbesprochen werden.0316/872-5080 - Mitzubringende Unterlagen: Betriebsbeschreibung, Pläne und technische Beschreibungen
- Das Betriebsanlagenreferat hält jeden 1. und 3. Dienstag im Monat einen Projektsprechtag ab. Bei Voranmeldung unter
Genehmigung
- Wann ist eine Anlage genehmigungspflichtig
- Das vereinfachte Verfahren
- Die Gestaltung der Arbeitsstätten
- Die Änderung genehmigter Anlagen
- Behörden
- Merkblatt Anzeige eines Gastgartens
- Einreichunterlagen für die Genehmigung Ihrer Betriebsanlage (Gastgewerbe, Graz-Umgebung)
- Einreichunterlagen für die Genehmigung Ihrer Betriebsanlage (Gastgewerbe, Graz)
Förderungen
Unterstützung der Betriebe im Betriebsanlagengenehmigungsverfahren durch Begleitung zu den Projektsprechtagen oder durch Assistenz bei Verhandlungen vor Ort, um zwischen Projektwerbern, Behörden und Nachbarn zu vermitteln sowie geforderte Auflagen zu hinterfragen.
Nach dem Motto „Aus der Wirtschaft für die Wirtschaft“ können Expert:innen aus dem WKO Mitgliederkreis als „Betriebsanlagen-Coaches“ zur Unterstützung eingesetzt werden, um Firmen und Gründer vor und während der Verfahren zu begleiten.
Die WKO Steiermark unterstützt die Begleitung durch einen „Betriebsanlagen-Coach“ mit einem Fördersatz von 80 % des Beratungshonorars bis max. € 576,-
Link zur Förderabwicklung: Steiermark: Betriebsanlagen-Coaching - WKO
Formulare
Geräte- bzw. Maschinenverzeichnis
Antragsmuster für Genehmigungen/Änderungen einer Betriebsanlage
Muster einer Prüfbescheinigung für §82b-Überprüfung
Links
Betriebsanlagen-Serviceangebot im Überblick
Betriebsanlagengenehmigung Online-Check
Stand: 09.02.2023