Stimmzettel wird in Wahlurne geworfen
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WKO-Wahl: Was alles zu beachten ist

Von 11. bis 13. März wählen die Unternehmerinnen und Unternehmer. Neben der Stimmabgabe im Wahllokal kann alternativ auch mittels Briefwahl gewählt werden. Die Wahlkarte muss spätestens am 7. März in der Hauptwahlkommission eingelangt sein.  

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Aktualisiert am 27.02.2025

Schon bald ist es so weit: Von 11. bis 13. März wählen die Unternehmerinnen und Unternehmer im Zuge der Wirtschaftskammerwahl 2025 ihre Vertretung. Über die genauen Öffnungszeiten der einzelnen Wahllokale in der Steiermark informiert das Onlineportal unter https://wko.at/stmk/wko/liste-zweigwahlkommission-stmk. Alternativ zur Stimm­abgabe im Wahllokal besteht die Möglichkeit, mittels Briefwahl seine Stimme abzugeben. Damit können Unternehmer ihr Wahlrecht ohne Unterbrechung der betrieblichen Abläufe und unabhängig von den Öffnungszeiten der Wahllokale wahrnehmen. 

Wer von der Briefwahl Gebrauch machen möchte, muss im Vorfeld eine Wahlkarte bei der Hauptwahlkommission beantragen. Anträge auf postalische Zusendung der Wahlkarte können noch bis inklusive 3. März – auch digital unter https://wahlkartenantrag.wko.at – gestellt werden. Bei persönlicher Abholung der Wahlkarte bei der Hauptwahlkommission sind Anträge bis längstens 7. März möglich. Spätestens an diesem Tag müssen auch die Wahlkarten bei der Hauptwahlkommission eingelangt sein.

Jeden Stimmzettel in ein eigenes Kuvert geben

Bei der Wahl selbst ist bei einer Mitgliedschaft in mehreren Fachorganisationen zu beachten, dass jeder Stimmzettel in ein eigenes Stimmzettelkuvert gegeben werden muss. Falls ein Kuvert verloren wurde oder nicht ausreichend viele Kuverts mit dem zugeschickten „Wahlkartenpaket“ übermittelt wurden (d.h. weniger Kuverts als Stimmzettel vorhanden), einfach unter Tel. 0316/601-616 Bescheid geben oder ein formloses Mail an hwk@wkstmk.at schicken. Die fehlenden Stimmzettelkuverts werden dann umgehend übermittelt.