Liste der steirischen Wahllokale (Zweigwahlkommissionen)
Wirtschaftskammerwahlen 2025 | Steiermark
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Das für Sie zuständige Zweigwahllokal werden wir Ihnen im Rahmen der „amtlichen Wählerinformation“ Mitte Jänner 2025 per Post mitteilen. Bitte bringen Sie diese zur einfacheren Abwicklung der Wahl ins Wahllokal mit.
Die Identität des Wählers ist grundsätzlich durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen, bei juristischen Personen und sonstigen Rechtsträgern ist zusätzlich eine Vollmacht erforderlich.
Das Wählen in einem anderen Wahllokal ist nicht möglich!
Die Liste der Zweigwahllokale und deren Öffnungszeiten, findet sich im Anhang 1 zur Wahlkundmachung.
Sofern Sie nicht persönlich in das Wahllokal kommen können, nutzen Sie bitte die Möglichkeit per Wahlkarte zu wählen. Diese muss bis spätestens 7. März 2025 in der Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission bei der Wirtschaftskammer Steiermark eingelangt sein.
Stand: 25.11.2024