Person mit kurzen blonden Haaren und Brille trägt eine Jeansjacke und blickt mit verschränkten Armen in die Kamera, im Hintergrund zeigt sich ein Großraumbüro mit weiteren Personen
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Gewerberechtlicher Geschäftsführer - FAQs

Lesedauer: 2 Minuten

1. Wer muss einen gewerberechtlichen Geschäftsführer Gewerbe bestellen? 

Folgende Personen bzw. Gesellschaften müssen einen gewerberechtlichen Geschäftsführer bestellen 

  • Einzelunternehmer ohne den für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes erforderlichen Befähigungsnachweis
  • eingetragene Personengesellschaften (OG, KG)
  • Juristische Personen, wie z.B. Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, Genossenschaften), Vereine. 

2. Welche Anforderungen muss der gewerberechtliche Geschäftsführer erfüllen? 

  • Vorliegen der auch für den Gewerbeinhaber geltenden allgemeinen persönlichen Voraussetzungen (mit bestimmten Einschränkungen bei den insolvenzrechtlichen Ausschlussgründen), Befähigungsnachweis bei reglementierten Gewerben
  • Entsprechende Position im Unternehmen
  • Entsprechende tatsächliche Betätigung im Betrieb

3. Welche Position muss der gewerberechtliche Geschäftsführer bei einem reglementierten Gewerbe im Einzelunternehmen einnehmen? 

Ein mindestens zur Hälfte der wöchentlichen Normalarbeitszeit im Betrieb beschäftigter und voll sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer. 

4. Welche Position muss der gewerberechtliche Geschäftsführer bei einem reglementierten Gewerbe in Gesellschaften oder sonstigen juristischen Personen haben?

Entweder Vertretungsbefugnis (z.B. im Firmenbuch eingetragener Geschäftsführer) oder ein mindestens zur Hälfte der wöchentlichen Normalarbeitszeit im Betrieb beschäftigter, voll sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer. 

5. Muss sich der gewerberechtliche Geschäftsführer im Betrieb betätigen? 

Der gewerberechtliche Geschäftsführer muss auch physisch durch entsprechende Anwesenheit im Betrieb in der Lage sein, seinen Kontroll- und Überwachungsaufgaben nachzukommen.

Auch eine große Entfernung zwischen Wohn- und Betriebsort können eine entsprechende Betätigungsmöglichkeit verhindern. Andererseits sind auch der Einsatz moderner Informations- und Kommunikationsmittel (Internet, Telefon- und Videokonferenz, E-Mail etc.) zu berücksichtigen, die eine persönliche Anwesenheit zum Teil ersetzen können.

6. Muss bei Gewerbetreibenden mit Wohnsitz im Ausland immer ein gewerberechtlicher Geschäftsführer bestellt werden? 

Für Gewerbeinhaber ohne Wohnsitz im Inland entfällt die Verpflichtung einen gewerberechtlichen Geschäftsführer zu bestellen,

  • Wenn die Zustellung/Vollstreckung von Verwaltungsstrafbescheiden durch Übereinkommen sichergestellt ist, oder
  • bei EWR-Staatsangehörigen mit Wohnsitz im EWR oder der Schweiz, oder
  • bei Drittstaatsangehörigen mit bestimmten Aufenthaltstiteln und Wohnsitz im EWR oder der Schweiz.    

7. Ist ein Insolvenzverfahren oder dessen Nichteröffnung bzw. Aufhebung mangels kostendeckenden Vermögens für den gewerberechtlichen Geschäftsführer schädlich?

Ein Insolvenzverfahren (mit oder ohne Eigenverwaltung) oder eine Privatinsolvenz ("Privatkonkurs") sind unschädlich. Die Nichteröffnung bzw. Aufhebung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens ist nur dann beachtlich, wenn der gewerberechtliche Geschäftsführer nicht als Arbeitnehmer, sondern in einer Position mit maßgeblichem Einfluss auf den Geschäftsbetrieb eingesetzt wird (z. B. handelsrechtlicher Geschäftsführer, persönlich haftender Gesellschafter).

Beim Gewerbe der Versicherungsvermittlung gilt auch die Insolvenzeröffnung als Ausschlussgrund; dieser ist auch beim gewerberechtlichen Geschäftsführer als Arbeitnehmer zu beachten.  

8. Wofür haftet der gewerberechtliche Geschäftsführer?

Gegenüber der Gewerbebehörde ist er für die Einhaltung der gewerberechtlichen Vorschriften (z.B. Betriebsanlagengenehmigung) samt Nebengesetzen (z.B. Öffnungszeiten, Preisauszeichnung, Lehrlingsausbildung) verantwortlich. Die über ihn verhängte Verwaltungsstrafe muss er selbst tragen. Vereinbarungen eines Haftungsausschlusses oder der Übernahme der Geldstrafe durch den Unternehmer sind ungültig. 

9. Ist der gewerberechtliche Geschäftsführer auch dem Unternehmen gegenüber verantwortlich?

Der gewerberechtliche Geschäftsführer haftet gegenüber dem Unternehmer für die fachlich einwandfreie Ausübung des Gewerbes. Eine Haftung kommt nur bei Verschulden des gewerberechtlichen Geschäftsführers in Frage, die im Fall der Funktionsausübung als Arbeitnehmer nach dem Dienstnehmerhaftpflichtgesetz zu beurteilen ist. Die Haftung ist von der rechtswirksamen Bestellung bis zum tatsächlichen Ausscheiden gegeben. Aufgrund einer OGH-Entscheidung vom 28. 9. 2017 zu 8 Ob 57/17s kann sich im Einzelfall eine zivilrechtliche Haftung auch gegenüber geschädigten Dritten ergeben.

10. Was passiert, wenn der gewerberechtliche Geschäftsführer ausscheidet? 

Das Ausscheiden ist der Gewerbebehörde unverzüglich anzuzeigen.

Die Bestellung eines neuen gewerberechtlichen Geschäftsführers ist von Einzelunternehmern innerhalb eines Monats, von Gesellschaften und sonstigen juristische Personen innerhalb von sechs Monaten bei der bei der Gewerbebehörde anzuzeigen.

Stand: 16.09.2022

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