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Sparte Industrie

Steuern

Lesedauer: 3 Minuten

02.07.2024


Schwache Konjunktur verlangt nach Gegenmaßnahmen — Lohnnebenkosten senken und Investitionsoffensive!

Der Aufschwung verschiebt sich weiter nach hinten, prophezeien die Wirtschaftsforscher von Wifo und IHS. 2024 wird Österreichs Wirtschaftsleistung insgesamt stagnieren — das Wifo sagt 0,0 Prozent voraus, das IHS ist zuversichtlicher und prognostiziert ein kleines Plus von 0,3 Prozent. Auch im nächsten Jahr dürfte die Konjunktur nur schleppend anspringen. Industrie und Bauwirtschaft befinden sich weiter in der Rezession, der Privatkonsum dümpelt dahin und die Investitionstätigkeit schrumpft bereits das zweite Jahr in Folge.

Vor diesem Hintergrund tritt die WKOÖ für Entlastungen auf der einen Seite und das Setzen von Impulsen auf der anderen Seite ein. Es braucht niedrigere Lohnnebenkosten, eine Entlastung für alle Unternehmen sowie eine Investitionsprämie. Wenn man Arbeitsplätze, Wohlstand, Betriebsstandorte und -ansiedelungen absichern will, ist vor allem eine Entlastung des Faktors Arbeit durch eine Senkung der Lohnnebenkosten unverzichtbar. Die WKOÖ fordert daher u.a.

  • Senkung der Lohnnebenkosten um mindestens 3,7 Prozent
  • Familienleistungen aus dem Budget finanzieren
  • Geringere Lohn- und Einkommenssteuersätze bei den mittleren Einkommen.

Hohe Arbeitskosten durch weiter steigende Lohnstückkosten (Wifo: +8,2 Prozent) und hohe Energiekosten belasten die internationale Wettbewerbsfähigkeit und erschweren insbesondere den Export. Im internationalen Vergleich haben wir zu hohe Arbeitskosten und eine zu hohe Steuer- und Abgabenquote. Wir müssen dringend diese Belastungen reduzieren, die unsere Betriebe immer stärker unter Druck bringen.

Ganz wichtig ist aus Sicht der WKOÖ, dass das Investieren erleichtert wird und die Investitionstätigkeit quer durch alle Sektoren wieder anspringt. Eine Wiederauflage der erfolgreichen Investitionsprämie von 7 Prozent bzw. 14 Prozent für Digitalisierungs- und Ökologisierungsinvestitionen wäre daher besonders dringend. Zusätzlich gilt es den Investitionsfreibetrag mit einer begünstigten Investitionssumme von mindestens 10 Mio. Euro zu optimieren und Sofortmaßnahmen gegen den teuren Bürokratie-Wahnsinn einzuleiten.

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Unter folgendem Link hat das BMF einen ersten Teil der FAQs zum Mindestbesteuerungsgesetz veröffentlicht. Die Antworten des BMF drehen sich um folgende Themenbereiche:

  • Anwendungsbereich (§§ 2 bis 4 MinBestG)
  • Safe-Harbours (§§ 52 bis 57 MinBestG)
  • Übergangsbestimmungen und Inkrafttreten (§§ 80, 81 und 84 MinBestG)

Weitere Anfragebeantwortungen werden folgen.

Durch Verbalnote vom 27. März 2024 hat die Regierung der Republik Belarus die teilweise Suspendierung des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Belarus zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, BGBl III Nr. 69/2002 idF BGBl III Nr. 129/2015, ausgesprochen. Mit Wirkung ab 28. Juni 2024 bis 31. Dezember 2026 sind daher die Art. 10, 11 und 13 dieses Abkommens als suspendiert anzusehen.

Nähere Informationen sind in einem Erlass des BMF vom 27.06.2024 unter folgendem Link abrufbar.

Nicht nur die Umwelt, sondern auch Unternehmen profitieren durch Nachhaltigkeit. Nachhaltige Unternehmen erzielen neue Umsätze, gewinnen neue Kunden, erhalten leichter Kapital zum Wachstum und sogar Kosten sparen ist möglich.

  • Eckpunkte für Ihre Nachhaltigkeitsstrategie (Triple Bottom Line Ansatz)
  • Anspruchsgruppen in die Nachhaltigkeitsziele einbinden
  • Wesentliche Nachhaltigkeitskriterien bestimmen können, um zu verbessen, was relevant ist
  • Überblick: Aktuelle und kommende Standards und gesetzliche Regelungen (CSRD, GRI, SDGs, EU-Taxonomie, ...)
  • Nachhaltigkeitsberichterstattung im Jahresabschluss
  • Ermittlung von ökologischen Kennzahlen (Scope 1-2) und Umrechnungsfaktoren
  • Praxis-Beispiel zur Ermittlung der THG-Intensität (CO2 Äquivalent)
  • Praktische Problemfelder und Lösungen zur Datenermittlung
  • Vereinfachungen, um Bürokratie zu vermeiden und wesentliche Punkte um den organisatorischen Aufwand zu limitieren
  • Aktuelle Förderungen für die Umsetzung der Nachhaltigkeit (zB mit Öko-Plus) inkl. Besonderheiten

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