Energie
Lesedauer: 8 Minuten
Hohe Energiepreise bedrohen zunehmend die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie in Oberösterreich. Insbesondere die für 2025 geplanten Anhebungen energiebezogener Abgaben und der nationalen CO₂-Steuer werden drastische Auswirkungen auf den Industriestandort haben.
Die WKOÖ sparte.industrie fordert daher die geplanten Erhöhungen der Elektrizitäts- und Erdgasabgaben sowie der nationalen CO₂-Steuer und die Wiedereinhebung der Erneuerbaren-Förderpauschale und des Erneuerbaren-Förderbeitrags ab dem 1. Januar 2025 zu stoppen und langfristige Maßnahmen für wettbewerbsfähige Energiepreise umzusetzen.
Um die Konkurrenzfähigkeit des Industriestandorts Oberösterreich im internationalen Vergleich zu gewährleisten und einer drohenden Deindustrialisierung entgegenzuwirken, ist aufgrund der wirtschaftlich herausfordernden Lage und des hohen Investitionsdrucks durch die Energiewende ein sofortiges und entschlossenes Handeln erforderlich. Nur so kann die Zukunftsfähigkeit des österreichischen Industriestandorts gesichert werden.
Die H2-Convention, die zentrale Veranstaltung zum Thema Wasserstoff, wird dieses Jahr zum zweiten Mal in der Linzer Tabakfabrik ausgerichtet. Dabei versammeln sich Vertreter aus Wirtschaft, Forschung und Verwaltung, um gemeinsam die Chancen und Herausforderungen der Wasserstofftechnologie zu diskutieren.
Die H2-Convention wird auch in diesem Jahr von den Initiatoren Land Oberösterreich, Stadt Linz, Linz AG und Verbund organisiert. Vom 27. bis 28. November versammelt die Fachkonferenz alle relevanten Akteure, die die industrielle Transformation hin zur Klimaneutralität in Oberösterreich und dem Großraum Linz vorantreiben wollen.
Im Fokus stehen die bereits konkreten Projekte zum Aufbau einer H2-Infrastruktur in Oberösterreich und dem DACH-Raum sowie ein Überblick zum Stand bei der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und der Anbindung an internationale H2-Korridore. Um die Herausforderungen auf dem Weg zur Klimaneutralität zu meistern und die Chancen der Wasserstoffwirtschaft zu nutzen, braucht es den Schulterschluss zwischen Wirtschaft, Industrie, Forschung und Politik. Erstmals beteiligt sich auch die Wirtschaftskammer Oberösterreich aktiv an der Veranstaltung und bietet zwei Working Sessions an, darunter eine Breakout-Session der Sparte Industrie der WKO Oberösterreich.
Wir freuen uns darauf, Sie bei der H2 Convention begrüßen zu dürfen. Bitte beachten Sie, dass die Zahl der Teilnehmer:innen begrenzt ist, weshalb wir Ihnen eine frühzeitige Anmeldung empfehlen.
Nähere Informationen finden Sie hier.
Am Energietag 2024 der Sparte Industrie und Abteilung Wirtschaftspolitik und Außenwirtschaft der WKO Oberösterreich stand die Frage im Mittelpunkt, ob die Energiewende in Österreich auf Kurs ist. Die Energiewende ist ein zentraler Schritt, um die Klimaneutralität zu erreichen und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern. Dennoch zeigen sich schon jetzt viele Herausforderungen, die diese Wende verlangsamen.
Doris Hummer, Präsidentin der WKOÖ, betonte in ihrer Eröffnungsrede die enormen Belastungen für den Wirtschaftsstandort: „Wir stecken mitten in einer Rezession, die Arbeits- und Energiekosten sind bei uns davongaloppiert und haben sich zu einem giftigen Cocktail für den Standort entwickelt. Das Thema Energie ist durch diese gestiegenen Energiekosten immer wichtiger geworden, bringt unseren Wirtschaftsstandort bezüglich Wettbewerbsfähigkeit an die Grenzen und kann existenzbedrohend sein“
Auch Stephan Kubinger, stellvertretender Obmann der Sparte Industrie, Kubinger appellierte: „Die ökologische Transformation fordert uns massiv, vor allem die energieintensive oö. Industrie, sie ist eine der größten Herausforderungen, vor der wir stehen. Die Energiewende muss vor allem leistbar sein. Die Konzepte sind bei den Unternehmen da, die Umsetzung ist aber oft bürokratiebedingt schwierig. Wir brauchen dringend die notwendigen Rahmenbedingungen, Rechtssicherheit und schnelle Verfahren. Wenn wir vorne dabei sind, dann bietet die ökologische Transformation auch viele Chancen“
Leonhard Schitter, CEO der Energie AG, und Josef Siligan, Vorstandsdirektor der Linz AG, unterstrichen die Dringlichkeit, alle Energieträger gemeinsam zu betrachten und die Infrastruktur entscheidend auszubauen, um die Anforderungen der Zukunft zu erfüllen.
Gerhard Christiner, Vorstandssprecher der Austrian Power Grid, skizzierte die kommenden Herausforderungen im Netzausbau und betonte, dass die Transformation des Energiesystems weniger Ideologie und mehr Physik und Verständnis für Systemzusammenhänge erfordere, um die Balance im Stromnetz zu gewährleisten.
In einem weiteren Vortrag thematisierte Daniel Varro, Universitätsprofessor an der Universität für Weiterbildung Krems, den Zusammenhang zwischen Energiepolitik und Wettbewerbsfähigkeit. Er hob hervor, dass die derzeitige Regulierung oft aus Angst heraus und mit „zu viel Recht und zu wenig Tun“ erfolge, was die Wettbewerbsfähigkeit erheblich belaste.
Abschließend präsentierte Siegfried Nagl, Energie-Sonderbeauftragter der WKÖ, die wichtigsten Punkte des WKO-Energiemasterplans. Er betonte die Notwendigkeit, eine breite gesellschaftliche Akzeptanz zu schaffen: „Die Unternehmen sind gut unterwegs, aber es gibt derzeit nur ein Gegeneinander. Wenn es uns nicht gelingt, die Menschen auf Kurs mitzunehmen, dann wird die Transformation nicht gelingen. Es ist noch viel zu tun, die künftige Regierung muss dieses Thema ernst nehmen.“
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat am 25.9.2024 entschieden, dass die Verrechnung von Netzzutrittsentgelten in vielen Fällen unzulässig war: "Wird an einen bestehenden Netzanschluss, der bereits zum Strombezug benutzt wurde, erstmals eine Stromerzeugungsanlage angeschlossen, die in der bestehenden Anschlusskapazität Deckung findet, fällt dafür kein Netzzutrittsentgelt an." Link zum OGH-Urteil
Demnach können Betreiber von PV-Anlagen über 20 kW, die vom Netzbetreiber Netzzutrittsentgelte entrichten mussten, eine Rückforderung dieser Beträge vornehmen, wenn bereits für die Herstellung des ursprünglichen Strombezugs eine Anschlussleistung bezahlt wurde. Die Verjährung wird aufgrund einer Vereinbarung zwischen PV Austria und den Netzbetreibern nicht angewandt, sodass auch Zahlungen, die mehr als drei Jahre zurückliegen, zurückgefordert werden können.
Weitere Informationen finden Sie unter https://pvaustria.at/rueckforderung-netzzutrittsentgelt/
In der Pressemitteilung vom 29.10.2024 gaben die österreichischen Netzbetreiber bekannt, dass derzeit die Rückerstattung des zu viel gezahlten Netzzutrittsentgelts vorbereitet wird. Eine Kontaktaufnahme mit dem Netzbetreiber seitens der Kund:innen ist für die Erstattung nicht erforderlich.
Ein zügiger Ausbau der Strominfrastruktur ist eine zentrale Voraussetzung, um die ambitionierten Energie- und Klimaziele in Österreich zu erreichen. Besonders die Verteilernetze, welche die regionale und lokale Versorgung gewährleisten, spielen eine entscheidende Rolle. An diesen Netzstrukturen sollen in den kommenden Jahren zahlreiche neue Anlagen angeschlossen werden. Damit die Netzbetreiber dieser steigenden Nachfrage gerecht werden, ist eine robuste und flexible Netzinfrastruktur nötig.
Die Veröffentlichung der Netzentwicklungspläne durch die österreichischen Verteilernetzbetreiber markiert einen entscheidenden Fortschritt für die Energiewende. Diese Pläne bringen Transparenz und Planungssicherheit für Unternehmen und Endverbraucher, um den Ausbau erneuerbarer Energien effektiv voranzutreiben und die Netzstabilität auch in Zeiten steigenden Strombedarfs zu sichern. Mit rund 320 geplanten Projekten wird die heutige Einspeisekapazität der Verteilernetze mehr als verdoppelt.
Die Netzentwicklungspläne der Verteilnetzbetreiber finden Sie hier
Zur Presseaussendung
Die Bundesnetzagentur hat den von den Fernleitungsnetzbetreibern am 22. Juli 2024 eingereichten Kernnetzantrag nach Prüfung und Konsultation genehmigt. Mit dem Kernnetz werden zentrale Wasserstoff-Standorte in allen deutschen Bundesländern miteinander verbunden – von Erzeugungszentren und Importpunkten über Speicher bis zu künftigen Abnehmern in Industrie und Kraftwerken. Das genehmigte Kernnetz umfasst Leitungen mit einer Gesamtlänge von 9.040 Kilometern, wovon rund 60 Prozent der Leitungen vom bisherigen Erdgas-Betrieb umgestellt und die übrigen neu gebaut werden. Im Zieljahr 2032 beträgt die Einspeiseleistung 101 GW und die Ausspeiseleistung 87 GW.
Ein Großteil der künftigen Wasserstoffnachfrage in Deutschland soll über Importe gedeckt werden, daher sind 13 Grenzübergangspunkte in europäische Nachbarländer vorgesehen. Insgesamt planen die Fernleitungsnetzbetreiber, 18,9 Mrd. Euro bis zum Zieljahr 2032 zu investieren. Der Aufbau des Wasserstoff-Kernnetzes erfolgt schrittweise: ab 2025 werden erste Wasserstoff-Leitungen in Betrieb gehen.
Das Wasserstoffkernnetz wird privatwirtschaftlich gebaut und betrieben, finanziert durch Nutzungsentgelte. Da die Nachfrage in der Anfangsphase noch begrenzt ist, werden Netzentgelte gedeckelt. Ein Amortisationskonto sorgt dafür, dass die Mindereinnahmen der ersten Phase durch spätere Mehreinnahmen ausgeglichen werden.
Am Freitag, dem 18. Oktober 2024, veröffentlichte die Europäische Kommission ihre Empfehlungen zum Entwurf des aktualisierten nationalen Energie- und Klimaplans (NEKP) für Österreich. Die Empfehlungen richten sich gemäß Artikel 9 der Governance-Verordnung an alle Mitgliedstaaten, die diesen „gebührend Rechnung“ tragen müssen. Allerdings ist eine Umsetzung nicht zwingend erforderlich, sofern eine nachvollziehbare Begründung für das Abweichen von den Empfehlungen geliefert wird. Ob und wie die einzelnen Empfehlungen berücksichtigt werden, bleibt jedoch abzuwarten.
Nähere Informationen finden Sie hier
Die E-Control stellte Ende Oktober den jährlichen Strom- und Gaskennzeichnungsbericht für das Jahr 2023 vor.
Strom- und Gaslieferanten, die in Österreich Endverbraucher: innen beliefern, sind verpflichtet, die Herkunft der Energielieferung offenzulegen. Als Grundlage dienen Herkunftsnachweise (HKN), das sind elektronische Zertifikate, die in der Herkunftsnachweisdatenbank der E-Control ausgestellt und von den Lieferanten eingesetzt werden. Einmal jährlich wird die Ausweisung der Strom- und Gaskennzeichnung von der E-Control überprüft. Der erste Teil dieses Berichts befasst sich mit der Überprüfung der Stromlieferanten. Der zweite Teil befasst sich mit der Überprüfung der Gaskennzeichnung.
Am 6. November 2024 stellt die APG die Markttransparenzwebsite auf ein neues System um. Ab diesem Tag erwarten Sie übersichtliche Visualisierungen und eine API-Schnittstelle, die den Zugriff auf Inhalte maschinenlesbar gestaltet.
Verbesserte Funktionalität und Design
Der Bereich Markttransparenz wird komplett neu gestaltet und an das Design der restlichen Webseite angepasst und ab 6 November 2024 unter https://markttransparenz.apg.at/ verfügbar sein.
Übergangszeit für bestehende Links
Nutzer, die derzeit automatisierte Tools mit vordefinierten URLs verwenden, können die Links wie folgt anzupassen. Inhalte der Domain transparency.apg.at sind identisch auch unter transparency-legacy.apg.at verfügbar, um eine problemlose Umstellung zu ermöglichen. Beispiel:
Bisher: https://transparency.apg.at/transparency-api/api/v1/Download/DRZ/German/M15/...
Neu: https://transparency-legacy.apg.at/transparency-legacy-api/api/v1/Download/DRZ/German/M15/...
Die bisherigen Inhalte und Domains bleiben während der Übergangszeit erreichbar.
Einführung der neuen API
Sobald die neue Webseite bereitsteht, wird eine verbesserte API unter transparency.apg.at bereitgestellt, die nach Registrierung auf der neuen Webseite genutzt werden kann. Die Übergangsphase gibt Ihnen genügend Zeit, die neue API zu testen und zu integrieren, bevor die alten Domains abgeschaltet werden.
Wir empfehlen, diese Übergangszeit intensiv zu nutzen und die Umstellung rechtzeitig vorzunehmen, um einen reibungslosen Übergang zu sichern.