Energie
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In einer Zeit mit großen geopolitischen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und ökologischen Herausforderungen ist es entscheidend, gemeinsam zukunftsweisende Lösungen zu entwickeln und große Ziele - allen voran wirtschaftliche Leistungskraft, soziale Sicherheit und Nachhaltigkeit - gemeinsam und nicht gegeneinander verwirklichen.
Dieser "Spirit" steht auch hinter dem vorliegenden Energiemasterplan für Österreich. Die Wirtschaftskammer Österreich verbindet mit diesem Projekt nicht nur den Anspruch, tragfähige Brücken in die Zukunft zu bauen, sondern auch das Anliegen, breite Plattform für qualifizierte Diskussion und vernünftige Abstimmung energiepolitischer Prioritäten zu sein.
Folgende Dokumente finden Sie hier zum Nachlesen:
Masterplan: Energie für Österreich – Für die Wirtschaft. Für uns ALLE.
Ab dem neuen Jahr 2025 treten für den Werkverkehr folgende Regelungen in Kraft:
Mitführpflicht 56 statt 28 Tage
Das EU-Mobilitätspaket wurde im österreichischen Kraftfahrgesetz umgesetzt. Ab 31.12.2024 wird sohin die Mitführungsverpflichtung von Schaublättern, EU-Formblatt lenkfreie Tage, Aufzeichnungen und Ausdrucken aus dem Kontrollgerät des laufenden Tages und der letzten 28 Tage auf 56 Tage ausgeweitet. Auch Lenkprotokolle sind ab 31.12.2024 nicht mehr 28, sondern 56 Tage + laufender Tag (mitzuführen). Weitere Detailinformation zum Thema Digitaler Tachograph finden Sie auf unserer Webseite.
Pflicht zur Umrüstung auf Smart Tacho 2
ACHTUNG: Grundsätzlich besteht nur eine Umrüstverpflichtung für den grenzüberschreitenden Transport. (Bei rein innerstaatlichen Transporten entfällt daher die Umrüstpflicht) Der Transit des Deutschen Ecks gilt als grenzüberschreitender Transport.
Fahrzeuge, die vor dem 21.8.2023 erstmalig zum Verkehr zugelassen wurden und grenzüberschreitend im Einsatz sind, müssen mit 1.1.2025 umgerüstet werden. Die Fristen für die Umrüstung variieren, und zwar abhängig vom aktuell verbauten Gerät.
Nachrüstung Smart Tacho 2: Übergangsregelung
Die EU-Mitgliedstaaten haben sich auf eine zweimonatige Übergangsfrist zur Nachrüstung des Smart Tacho 2 bis zum 28. Februar 2025 geeinigt. Während dieser Frist werden Transportunternehmen, die ihre Fahrzeuge noch nicht umgerüstet haben, nicht mit Sanktionen belegt. Weitere Detailinformationen dazu finden Sie auf AISÖ Webseite.
Der Leitfaden von der Servicestelle Erneuerbare Gase (SEG) „Handelbarkeit und Anrechenbarkeit von erneuerbaren Gasen“ stellt eine umfassende Informationsquelle für Betreiber von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Gase, insbesondere Biomethan, sowie für weitere Wirtschaftsteilnehmer dar. Er zielt darauf ab, die rechtlichen Grundlagen und aktuellen Praktiken im Handel mit Biomethan und den dazugehörigen Herkunfts- und Nachhaltigkeitsnachweisen zu erläutern, insbesondere im Hinblick auf den grenzüberschreitenden Handel innerhalb der EU.
Hinweis: Diese Materie ist nicht abschließend geregelt. Der Leitfaden beschreibt die bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen und kann mitunter keine abschließende Lösung für bestimmte Fragestellungen geben.
Die Energiewende stellt uns vor vielfältige Herausforderungen – elektrische Großspeicher, insbesondere Batteriespeicheranlagen größer 1 Megawatt und Pumpspeicherkraftwerke, spielen dabei eine zentrale Rolle. Doch wie lassen sich diese effektiv und rechtssicher betreiben? Welche Geschäftsmodelle sind zukunftsfähig, und welche regulatorischen Hürden gilt es zu meistern?
Die Veranstaltung wird von PV Austria gemeinsam mit NHP Rechtsanwälte und dem OVE Energietechnik organisiert. Im Rahmen der Online-Veranstaltung werden die entscheidenden Aspekte rund um Großspeicher beleuchtet: von rechtlichen und regulatorischen Fragen über die Vermarktung bis hin zu neuen Geschäftsmodellen. Das Video zur Veranstaltung steht im Anschluss auf dem YouTube-Kanal von PV Austria zur Verfügung.
Programm-Highlights:
- Rechtsfragen und regulatorische Herausforderungen des Großspeicherbetriebs
- Einblicke in den Speicherleitfaden
- Zukunftsweisende Geschäftsmodelle und Möglichkeiten zur Präqualifikation
- Erfahrungsberichte aus dem Betrieb von Pumpspeicherkraftwerken
Datum: Dienstag, 4. Februar 2025 | 14:00-17:00 Uhr
Ort: online
Teilnahme: kostenfrei, Anmeldung jedoch erforderlich