Bildung
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In einer dynamischen und sich ständig wandelnden Arbeitswelt stehen Personalverantwortliche vor der Herausforderung, Talente zu erkennen, Potenziale zu fördern und den Generationenmix erfolgreich zu managen und dies vor dem Hintergrund des digitalen Wandels. Beim Bildungstag 2025 der Sparte Industrie und der Abteilung Bildungspolitik stand diese Problematik im Mittelpunkt.
„Die junge Generation kommt mit anderen Vorstellungen, als wir sie haben. Es ist eine große Herausforderung, mit unterschiedlichen Generationen gemeinsam erfolgreich zu sein. Es geht nicht nur um die Gewinnung von Talenten, sondern auch um die Gestaltung von Strukturen und Prozessen, die die Vielfalt der Generationen zusammenbringt. Es braucht optimale Rahmenbedingungen, in dem sowohl junge Talente als auch erfahrene Mitarbeiter ihr Wissen und ihre Expertise bestmöglich einbringen können“, begann WKOÖ-Präsidentin Doris Hummer.
„Die Generationen X, Y und Z, aber auch die Babyboomer, bringen jeweils unterschiedliche Perspektiven und Arbeitsweisen mit. Doch gerade diese Vielfalt kann zu einem entscheidenden Erfolgsfaktor werden, wenn wir es schaffen, sie effektiv zu vereinen“, ist Spartenobmann-Stellvertreterin Valborg Burgholzer-Kaiser überzeugt. „Wir brauchen auch Leute, die Querdenken, wer sie nicht hat, der hat nicht Vielfalt, sondern Einfalt“, ergänzte Rudolf Mark, Bildungssprecher der Sparte Industrie.
„Ein Erfolgsfaktor wird in Zukunft das Zusammenspiel von menschlicher und Künstlicher Intelligenz sein. Da dürfen wir nicht den Fehler wie bei der Digitalisierung machen, hier müssen wir vorne dabei sein. Die Entwicklung in der KI ist atemberaubend, Programmieren müssen wir heute nicht mehr, wir müssen raschest lernen, die KI zu beherrschen, welche Tools es gibt, wie man sie richtig einsetzt und welche Fragen ich stellen muss, um das beste Ergebnis zu bekommen. Jene, die sich mit KI beschäftigen, werden die anderen überholen. Die KI wird auch die Bildung verändern und es werden neue Wissenschaften entstehen“, sagte Steffi Burkhart, Expertin für die Gen Y, Gen Z und Gen Alpha sowie deren Einfluss auf New Work Phänomene. „Als Arbeitgeber kann ich weiters nicht mehr davon ausgehen, dass Mitarbeiter mehr motiviert sind, wenn sie noch mehr Gehalt erhalten, das Wohlstandsversprechen funktioniert nicht mehr, die Generation Z ist die erste Generation, die am Ende des Monats am wenigsten übrig hat. Es geht darum, dass man als Unternehmen einen positiven Beitrag für die Gesellschaft leisten muss“, so Burkhart.
„Die Generation, die ich heute unterrichte, ist die beste“, startete Univ-Prof und Genetiker Markus Hengstschläger und begündete es: „Die jungen Leute können heute in drei Stunden Dinge abrufen, für die man früher eine Woche brauchte. KI ist in der digitalen Transformation eine Leittechnologie, die enorme Vorteile für den Menschen bietet. Der Mensch kann das Werkzeug KI sehr gut dafür einsetzen, wenn er die richtigen Schnittstellen und Tools kennt, seine Lösungsbegabung zur Entfaltung zu bringen.“
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Mitte Februar 2023 fuhr der Kläger morgens mit einem E-Scooter von seiner Wohnung zu seiner Dienststelle im Stadtgebiet von Graz. Als ihm ein Pkw entgegenkam, wollte er seine Geschwindigkeit (von 22 km/h auf 20 km/h) reduzieren und betätigte den Bremshebel. Dabei kam es aufgrund der (im Vergleich mit einem üblichen Damen- oder Herrenfahrrad) nicht so stark ausgeprägten Stabilität des E‑Scooters, seiner geringeren Lenkerbreite, der kleineren Räder und des geringeren Nachlaufs zu einer leichten Verlagerung der Fahrlinie, die in Verbindung mit einer feuchten Fahrbahn zum Wegrutschen des Vorderrads führte, wodurch der Kläger stürzte und sich verletzte. Der Kläger begehrte die Gewährung einer Versehrtenrente. Der von ihm verwendete E‑Scooter sei ein für die Zurücklegung eines Arbeitsweges mittlerweile übliches und zulässiges, einem Fahrrad gleichgestelltes Fortbewegungsmittel, sodass der Unfall unter Versicherungsschutz stehe. Die Vorinstanzen wiesen die Klage ab. Wenn der Versicherte auf dem Weg zur Arbeit ein Spiel- und Sportgerät verwende, bestehe kein Unfallversicherungsschutz.
Der Oberste Gerichtshof bestätigte diese Rechtsansicht. Auch wenn E‑Scooter in erster Linie im innerstädtischen (Nah-)Verkehr inzwischen öfters anzutreffen sind, handelt es sich bei ihnen dennoch nicht um allgemein übliche und sicher handhabbare Verkehrsmittel. Das wird auch dadurch bestätigt, dass der Gesetzgeber unter anderem Einräder (Monowheels) und elektrisch betriebene Scooter als „Trendsportgeräte“ einstuft, deren Benutzung eine besondere Geschicklichkeit erfordert und die aufgrund ihrer technischen Eigenschaften (insbesondere im Zusammenhang mit dem Lenken und Bremsen) kein sicheres Fahren gewährleisten. Wenn ein Unfall daher – wie im Anlassfall – auf die mit der Bauart bzw den spezifischen Eigenschaften von E-Scootern verbundene besondere Gefahr zurückzuführen ist, ist er nicht vom Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung erfasst.
OGH 8.10.2024, 10 ObS 55/24x
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