Eine Person hält in der einen Hand ein Smartphone und schreibt mit der anderen Hand in ein Buch
© wdnld | stock.adobe.com
Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten, Fachverband

Phase nach dem Vertragsabschluss im Beratungsprozess von Versicherungsmakler:innen

Schadensabwicklung - Verpflichtungen aus dem POG-Prozess - Besondere Verpflichtungen bei der Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten - Beschwerdemanagement - Geldwäsche- und Terrorismusbekämpfung

Lesedauer: 2 Minuten

06.03.2025

4.1. Schadensabwicklung

In § 28 Abs. 6.ff MaklerG ist grundsätzlich die Unterstützung der Kundin/ des Kunden vorgesehen

  • bei der Abwicklung des Versicherungsverhältnisses
  • nach Eintritt des Versicherungsfalls 
  • bei der Wahrung wesentlichen Fristen. 

Zudem ist die

  • laufende Überprüfung bestehender Versicherungsverträge 
  • uU. Vorschläge für Verbesserung des Versicherungsschutzes 

vorgesehen.

4.2. Verpflichtungen aus dem POG-Prozess

Betreffend Produktvertriebsvorkehrungen bestehen folgende Verpflichtungen:

  • Regelmäßige Überprüfung auf Gültigkeit und Aktualität; ev. Anpassung
  • Sicherstellung der internen Einhaltung 
  • Information an den Produkthersteller bzw. Änderung der Vertriebsstrategie bei mangelnder Zielmarkt-Eignung eines Produkts bei nachteiligen Auswirkungen auf Kund:innen.
  • Auf Verlangen: Übermittlung aller relevanten Verkaufsinformationen an den Produkthersteller (Art. 10 Abs. 6 UAbs. 3 Del VO POG)

4.3. Besondere Verpflichtungen bei der Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten

4.3.1. Interessenskonflikte

  • Die hinsichtlich Interessenkonflikte festgelegten Grundsätze sind mindestens jährlich zu überprüfen.
  • Situationen, in denen ein solcher Konflikt aufgetreten ist, sind zu dokumentieren.
  • Regelmäßige schriftliche Berichte über diese Situationen sind an die Geschäftsführung des Vermittlers abzugeben (Art. 7 Del VO IBIPs).

4.3.2. Zur Verfügung stellen von Informationen:

  • Alle Informationen über Kosten und Gebühren, die nicht durch das zugrundeliegende Marktrisiko verursacht werden, sind in zusammengeführter Form der Kundin/dem Kunden zu erteilen, um den Kunden die Möglichkeit zu geben, die Gesamtkosten als auch die Auswirkungen auf die Rendite zu verstehen. Auch eine Aufstellung nach Posten kann verlangt werden. Diese Informationen sind einmal im Jahr zur Verfügung zu stellen und können in standardisierter Form gegeben werden (§ 9 Abs. 2 der Standesregeln für Versicherungsvermittlung).
  • Gemäß § 10 Abs. 7 Standesregeln für Versicherungsvermittlung sind angemessene Berichte über erbrachte Dienstleistungen mittels dauerhaften Datenträgers zu Verfügung zu stellen.

4.3.3 Gemäß § 10 Abs. 4 der Standesregelnn besteht Dokumentationspflicht aller getroffenen Vereinbarungen.

4.4. Beschwerdemanagement

Art 19 VO PRIIP sieht vor:

  • Schaffung geeignete Vorkehrungen für Kund:innen, für Beschwerde über PRIIPs-Hersteller, dies gilt auch für grenzüberschreitende Streitigkeiten.
  • Rechtzeitige Reaktion auf Beschwerde in Bezug auf das Informationsblatt.

4.5. Geldwäsche und Terrorismusbekämpfung

Nach Vertragsabschluss bestehen hinsichtlich der gesetzlichen Vorgaben zur Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung folgende Pflichten:

  • Pflicht zur kontinuierlichen Überwachung der Geschäftsbeziehung,
  • Gewährleistung, dass die jeweiligen Dokumente, Daten oder Informationen stets aktualisiert werden.
Notizzettel und Bleistifte

Phase Vorbereitung im Beratungsprozess von Versicherungsmakler:innen

Berufshaftpflichtversicherung - Gewerbeanmeldung - Rechtskonformer Marktauftritt - Produkt Knowhow - Geldwäsche & Terrorismusfinanzierung - Weiterbildungsverpflichtung

Zwei Personen schütteln sich die Hände

Phase Vorstellung im Beratungsprozess von Versicherungsmakler:innen

Statusklarheit - Maklervertrag inkl. AGB - Vollmacht - Interessenskonflikte - Datenschutzrechtliche Informationen gemäß DSGVO - Newsletter und Marketinginfos (DSGVO)

Zwei Personen vor einem Laptop

Phase Beratung im Beratungsprozess von Versicherungsmakler:innen

Vergütung - Ausmaß der Empfehlung - Risikoanalyse, Deckungskonzept/Best Advice - Besondere Anforderungen bei der Beratung zu Versicherungsanlageprodukten - Polizzenübergabe und -überprüfung


Hinweis:
Der Fachverband der Versicherungsmakler hat gemeinsam mit mehreren Praktiker:innen nachstehend einen idealtypischen (Muster)Beratungsablauf aufbereitet, der auf den individuellen Bedarf der Anwender:innen anzupassen ist. Der (Muster)beratungsprozess wurde nach bestem Wissen und Gewissen abgebildet. Der Fachverband der Versicherungsmakler übernimmt diesbezüglich keinerlei Haftung.

Weitere interessante Artikel
  • Zwei Personen vor einem Laptop
    Phase Beratung im Beratungsprozess von Versicherungsmakler:innen
    Weiterlesen
  • Notizzettel und Bleistifte
    Phase Vorbereitung im Beratungsprozess von Versicherungsmakler:innen
    Weiterlesen
  • Person mit langen dunklen Haaren und gelber Bluse sitzt bei einem Tisch und hört einer anderen Person aufmerksam zu, während Notizen gemacht werden
    Musterberatungsprozess für Versicherungsmakler:innen
    Weiterlesen