Illustration einer Hand, die Fahne mit Schriftzug Gründung in Händen hält
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Gewerbeanmeldung

Die wichtigsten Informationen im Überblick

Lesedauer: 2 Minuten

Gewerbeberechtigung und persönliche Voraussetzungen

Welche Gewerbeberechtigung Sie benötigen, hängt von der geplanten beziehungsweise ausgeübten Tätigkeit ab. Da die richtige Zuordnung nicht immer eindeutig ist, empfiehlt sich eine abklärende Beratung in der Wirtschaftskammer.

Befähigungsnachweis

Für reglementierte Gewerbe müssen Sie einen Befähigungsnachweis erbringen. Detaillierte Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite zum Befähigungsnachweis. Wenn Sie den formell geforderten Befähigungsnachweis nicht erbringen können, suchen Sie um Feststellung der individuellen Befähigung an. Es ist auch möglich, eine mit der gewerberechtlichen Geschäftsführung betraute Person zu bestellen, wenn diese über die geforderte Befähigung verfügt.

Betriebsanlagen-Genehmigung

In manchen Fällen werden Sie neben der entsprechenden Gewerbeberechtigung noch eine Betriebsanlagen-Genehmigung benötigen.

Gewerbeanmeldung

Die Gewerbeanmeldung ist – je nach Standort des Betriebes – bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde vorzunehmen. Das ist die Bezirkshauptmannschaft, das Magistrat oder das magistratische Bezirksamt. Die Adresse Ihrer Gewerbebehörde finden Sie auf der Wegweiser-Seite des Bundesministeriums. 

Sie können eine Gewerbeanmeldung im Wege des Gründerservice oder Ihrer Regional- bzw. Bezirksstelle der Wirtschaftskammer erledigen. Für eine elektronische Gewerbeanmeldung kontaktieren Sie bitte das Gründerservice Ihrer Wirtschaftskammer

Über das Unternehmensserviceportal (USP) gibt es die Möglichkeit, alle Schritte Ihrer Unternehmensgründung für Einzelunternehmen und Ein-Personen-GmbHs an einer Stelle online durchzuführen. Einzelunternehmen können über das USP zum Beispiel Neugründungsförderung (NeuFöG), Gewerbeanmeldung, Finanz- und Sozialversicherungsmeldung vornehmen. Ein-Personen-GmbHs können zusätzlich den Prozess der Firmenbuch-Eintragung digital erledigen. 

Mit dem GewerbeinformationsSystem Austria (GISA) haben Sie die Möglichkeit Ihr Gewerbe online anzumelden oder zurückzulegen, Standortverlegungen vorzunehmen, weitere Betriebsstätten anzumelden oder zurückzulegen und gewerberechtliche Geschäftsführer zu bestellen. 

Tipp!
Nutzen Sie das Gewerbeanmeldeservice des Gründerservice. Sie können auch unser Infovideo zum Ablauf einer Gründung ansehen. 

Wenn Sie bei der Anmeldung alle Voraussetzungen erfüllen, können Sie sofort zu arbeiten beginnen. Bei einigen speziellen Gewerben darf mit der Gewerbeausübung erst begonnen werden, wenn ein rechtskräftiger Erteilungsbescheid vorliegt. 

Die Gewerbeanmeldung muss folgende Punkte enthalten:

  • Persönliche Angaben
    • Name
    • Geburtsdaten
    • Wohnort
    • Staatsangehörigkeit
  • Genaue Bezeichnung des Gewerbes
  • Angabe des Standortes

Folgende Unterlagen sind der Gewerbeanmeldung anzuschließen:

Beim Einzelunternehmen

  • Reisepass (falls nötig Aufenthaltstitel)
  • Unterlagen über akademische Grade
  • Erklärung über das Nichtvorliegen von Gewerbe-Ausschlussgründen
  • Befähigungsnachweis(e)

Bei Gesellschaften

  • Gesellschaftsvertrag bei Personengesellschaften
  • Erklärung für Gewerbeanmelder:innen im Fall der Bestellung einer Person, die mit der gewerberechtlichen Geschäftsführung betraut ist

Wird eine mit der gewerberechtlichen Geschäftsführung betreute Person bestellt

  • Reisepass (falls nötig Aufenthaltstitel)
  • Bestätigung der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) bei Anstellung der Person als gewerberechtliche Geschäftsführung
  • Befähigungsnachweis(e)
  • Erklärung der mit der gewerberechtlichen Geschäftsführung betrauten Person über ihre Tätigkeit im Unternehmen

Stand: 28.08.2024

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