Person mit grauen Haaren und Brillen lächelt Person mit langen Haaren vor aufgeklappten Notebook an
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Gewerbeanmeldeservice der WKO

Das Gründerservice sowie die Bezirks- und Regionalstellen unterstützen Sie bei der Gewerbeanmeldung und beim NeuFöG

Lesedauer: 1 Minute

16.11.2023

Die Gewerbeberechtigung wird von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft, vom Magistrat oder (in Wien) vom magistratischen Bezirksamt erteilt. Das Gründerservice sowie die Bezirks- und Regionalstellen sind online mit diesen Behörden verbunden. In den meisten Fällen können wir daher die Gewerbeanmeldung für Sie auf diesem Weg durchführen.

Ihre Vorteile

  • Wir füllen die nötigen Formulare für Sie aus.
  • Wir übermitteln alle nötigen Unterlagen elektronisch an die zuständige Behörde.
  • Sie erhalten eine Bestätigung Ihrer Anmeldung.
  • Wir stellen fest, ob Ihnen die Befreiung von diversen Gebühren nach dem Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG) zusteht.
  • Wir stellen Ihnen nach einer Beratung auch die für NeuFöG notwendigen Bestätigungen aus.

Was ist zu tun?

  • Alle erforderlichen Dokumente und Unterlagen zusammenstellen: Welche das sind, erfahren Sie auf unserer Seite zur Gewerbeanmeldung bzw. bei Ihrem Berater.
  • Zum Gründerservice oder in eine Bezirks- oder Regionalstelle gehen: Die Anschriften und Ansprechpartner finden Sie auf unserer Startseite des jeweiligen Bundeslandes.

Wenn Sie bei der Anmeldung alle Voraussetzungen erfüllen, können Sie sofort zu arbeiten beginnen. Bei einigen speziellen Gewerben darf erst mit der Gewerbeausübung begonnen werden, wenn ein rechtskräftiger Erteilungsbescheid vorliegt.

Bitte beachten Sie

  • Um eine wirksame Anmeldung durchführen zu können, benötigen wir Ihre vollständigen, korrekten Angaben.
  • Vor der Gewerbeanmeldung empfehlen wir, eine kostenlose Gründungsberatung in Ihrer Wirtschaftskammer zu besuchen.