CE-Kennzeichnung: Pflichten der Wirtschaftsakteure im Überblick
Aufgaben von Herstellern, Importeuren und Händlern
Lesedauer: 3 Minuten
Hersteller, Importeure und Händler gewährleisten, dass nur den rechtlichen Vorgaben entsprechende Waren auf dem EU-Markt angeboten werden.
Mit der CE-Kennzeichnung übernimmt der Hersteller die Verantwortung dafür, dass sein Produkt die Harmonisierungsrechtsvorschriften (Richtlinien, Verordnungen) der EU erfüllt. Auf dem Weg, den das Produkt bis hin zum privaten oder gewerblichen Endnutzer nimmt, übernehmen aber auch andere Wirtschaftsakteure wichtige Aufgaben.
Wirtschaftsakteure
Hersteller und Anscheinshersteller
Für den Hersteller gelten dieselben Anforderungen unabhängig davon, ob er in einem Drittland oder einem EU-Mitgliedstaat niedergelassen ist. Jeder Wirtschaftsakteur, der die Produkte unter seinem eigenen Namen oder seiner Handelsmarke in Verkehr bringt, wird automatisch zum Hersteller (OEM-Produkte). Das ist auch dann der Fall, wenn ein bereits auf dem Markt befindliches Produkt so verändert wird, dass die Konformität mit den geltenden Anforderungen beeinträchtigt wird.
Bevollmächtigter
Der Hersteller kann einen in der EU ansässigen Bevollmächtigten - auch einen Einführer oder Händler - mit der Übernahme bestimmter Tätigkeiten beauftragen.
Einführer
Der Einführer importiert Waren aus einem Drittstaat in den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Er unterstützt die Marktüberwachungsbehörden beim Kontakt zum Hersteller und beim Zugang zu den notwendigen Dokumenten (u. a. technische Unterlagen).
Händler
Auch der Händler sollte über ein gewisses Grundwissen verfügen, um erkennen zu können, welche Produkte eindeutig nicht den Harmonisierungsrechtsvorschriften entsprechen (z. B. wegen fehlender Begleitinformationen). Außerdem muss über den Zeitraum von zehn Jahren die Rückverfolgbarkeit in der Lieferkette gegeben sein.
Fulfilment-Dienstleister
Ein Fulfilment-Dienstleister im Sinne der EU-Marktüberwachungsverordnung ist jede natürliche oder juristische Person, die im Rahmen der Geschäftstätigkeit mindestens zwei der folgenden Dienstleistungen anbietet:
- Lagerhaltung
- Verpackung
- Adressierung
- Versand von Produkten
Postdienste, Paketzustelldienste und alle sonstigen Frachtverkehrsdienstleistungen sind davon ausgenommen.
Ein in der EU ansässiger Fulfilment-Dienstleister wird zur "verantwortlichen Person", wenn es keinen niedergelassenen Hersteller, Einführer oder Bevollmächtigten in der EU gibt. Näheres dazu in den Leitlinien zu Art. 4 der EU-Marktüberwachungsverordnung.
Aufgaben und Rollenverteilung
Die folgende Liste führt die wichtigsten Aufgaben an, die im Zusammenhang mit der CE-Kennzeichnung zu beachten sind, und zeigt auf, wer dafür zuständig ist (Überblick).
Dabei ist zu beachten, dass die konkreten, produktspezifischen Rechtsakte Abweichungen und Ergänzungen enthalten können. Auch bei den Mitwirkungspflichten kann es von Wirtschaftsakteur zu Wirtschaftsakteur graduelle Unterschiede geben.
Produktion, Konformitätsbewertung und Dokumentation
Gestaltung und Herstellung des Produkts so, dass die wesentlichen Anforderungen der anzuwendenden EU-Harmonisierungsrechtsvorschriften erfüllt werden
» verantwortlich: Hersteller (nicht an Bevollmächtigten übertragbar)
Durchführung des Konformitätsbewertungsverfahrens
» verantwortlich: Hersteller (nicht an Bevollmächtigten übertragbar)
Überprüfung, ob die zur Konformitätsbewertung herangezogenen harmonisierten Normen für die aktuelle Produktion noch gültig sind
» verantwortlich: Hersteller
Bei Serienfertigung: Sicherstellen der Konformität jedes einzelnen Produkts (durch Qualitätsmanagementmaßnahmen)
» verantwortlich: Hersteller
Erstellen der technischen Unterlagen (inkl. Risikoanalyse und-bewertung)
» verantwortlich: Hersteller
Ausstellen der EU-Konformitätserklärung
» verantwortlich: Hersteller, Bevollmächtigter (möglich, je nach Rechtsvorschrift)
Anbringen der CE-Kennzeichnung und anderer erforderlicher Kennzeichen
» verantwortlich: Hersteller, Bevollmächtigter (möglich, je nach Rechtsvorschrift)
Bereithalten der technischen Unterlagen (10 Jahre Frist)
» verantwortlich: Hersteller, Bevollmächtigter (gegebenenfalls - muss dann im Mandat enthalten sein)
Bereithalten der EU-Konformitätserklärung (10 Jahre Frist)
» verantwortlich: Hersteller, Einführer, Bevollmächtigter (gegebenenfalls - muss dann im Mandat enthalten sein)
Rückverfolgbarkeit und Begleitinformationen
Kennzeichnung des Produkts zur eindeutigen Identifikation korrespondierend zur EU-Konformitätserklärung (z. B. mit Artikelnummer)
» verantwortlich: Hersteller
Beilage von Gebrauchsanleitung und Sicherheitsinformationen (in deutscher Sprache, Übersetzung ev. auch durch Bevollmächtigten oder Einführer)
» verantwortlich: Hersteller
Beschriftung mit Namen, eingetragenem Handelsnamen oder Handelsmarke und einer zentralen Kontaktanschrift (sowohl Hersteller als auch gegebenenfalls Einführer betreffend) mit lateinischen Schriftzeichen
» verantwortlich: Hersteller, Einführer
Maßnahmen gegen nicht konforme Produkte
Gewährleisten, dass der Hersteller seine Pflichten erfüllt hat (z. B. durch vertragliche Vereinbarung, Wareneingangskontrolle)
» verantwortlich: Einführer
Überprüfen, ob die in der Lieferkette vorangehenden Wirtschaftsakteure die Pflichten hinsichtlich Konformitätskennzeichnung, Begleitunterlagen, Kontaktangaben, Produkt-Identifikationsnummer, usw. erfüllt haben
» verantwortlich: Händler
Einhalten geeigneter Lager- und Transportbedingungen
» verantwortlich: Einführer, Händler
Beobachtung der auf dem Markt bereitgestellten Produkte (z. B. Safety Gate-Meldungen, Medien, Kundenrückmeldungen), Untersuchung der Beschwerden, Aufzeichnung der Fälle, Information der Händler
» verantwortlich: Hersteller, Einführer, Händler
Unverzüglich Korrekturmaßnahmen ergreifen (bis zum Rückruf), wenn die Auffassung oder ein Grund zur Annahme besteht, dass das Produkt nicht konform ist. Bei Risiko: Information von Hersteller/Einführer und Behörde
» verantwortlich: Hersteller, Einführer, Händler
Kooperation mit Behörde
Aushändigung von (technischen) Unterlagen in deutscher Sprache an die Marktüberwachungsbehörde auf deren Verlangen
» verantwortlich: Hersteller, Einführer, Bevollmächtigter (gegebenenfalls - muss dann im Mandat enthalten sein)
Zurverfügungstellen alle Informationen und Unterlagen zur Konformität und Kooperation mit Behörde bei allen Maßnahmen zur Abwendung von Risiken der in Verkehr gebrachten Produkte
» verantwortlich: Hersteller, Einführer, Händler
Auf Verlangen Nennung aller Wirtschaftsakteure, denen ein Produkt geliefert wurde bzw. von denen ein Produkt bezogen wurde
» verantwortlich: Hersteller, Einführer, Händler
OEM-Produkte
Alle Herstellerpflichten, wenn ein Produkt unter eigenem Namen oder eigener Handelsmarke oder nach Veränderung konformitätsrelevanter Punkte in Verkehr gebracht wird
» verantwortlich: Einführer, Händler
Nähere Details finden Sie im Leitfaden für die Umsetzung der Produktvorschriften in der EU 2022 ("Blue Guide").
Stand: 15.12.2023