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© Photovoltaic Austria
Güterbeförderungsgewerbe, Fachgruppe

Rückforderung Netzzutrittsentgelt

Informationsoffensive vom Bundesverband Photovoltaic Austria 

Lesedauer: 1 Minute

23.07.2024

Wie bereits bekannt, nimmt der Netzbetreiber derzeit keine Rücksicht auf Netzzutrittskosten, die für die Herstellung des Strombezugs bereits bezahlt worden sind, wenn eine PV-Anlage errichtet wird.

Betroffene Anlagenbetreiber*innen werden dadurch doppelt zur Kasse gebeten, wenn eine PV-Anlage zur Einspeisung (ab 20 kW) angeschlossen oder vergrößert wird, da bereits bezahlte Zutrittskosten nicht abgezogen werden. Dieses Vorgehen ist aus Sicht des Bundesverband Photovoltaic Austria rechtlich unzulässig. Die E-Control, das Handelsgericht Wien und das Oberlandesgericht Wien bestätigten diese Rechtsansicht bereits.

Der PV-Verband bietet nun eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, FAQs sowie die Möglichkeit über ein Kontaktformular rechtliche Unterstützung von drei ausgewählten Kanzleien einzuholen, um zu Unrecht gezahltes Netzzutrittsentgelt zurückzufordern.

Weitere Informationen und Unterlagen zur Rückforderung des Netzzutrittsentgelt: Rückforderung Netzzutrittsentgelt | Photovoltaic Austria (pvaustria.at) 

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