Kleintransporteure
Fachverband Güterbeförderungsgewerbe
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Das Kleintransportgewerbe umfasst die gewerbliche Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen oder Kraftfahrzeugen mit Anhängern, wenn die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte insgesamt 3.500 kg nicht übersteigt. Es handelt sich um ein freies Gewerbe, zu dessen Ausübung weder ein Befähigungsnachweis noch eine Konzession erforderlich sind. Es reicht die bloße Anmeldung bei der Gewerbebehörde.
Seit 22. Mai 2022 ist für die grenzüberschreitende Güterbeförderung von 2.500kg bis 3.500kg eine eigene Konzession (samt Befähigungsprüfung) sowie eine EU-Lizenz notwendig.
Voraussetzungen für die Anmeldung des Kleintransportgewerbes
Informationen zur Anmeldung sowie zu rechtlichen Bestimmungen des Güterbeförderungsgesetzes
Fahrtenbuch wird durch neues „Lenkprotokoll“ abgelöst
Fragen und Antworten zum neuen Fahrtenbuch
Aufgrund einer Regelung im Kollektivvertrag gilt für Kleintransporteure das Muster „Lenkprotokoll mit Ausnahme nach § 5 Abs.3 LP-VO“
Umzugsfirmen: Checkliste für Kunden
Diese unverbindliche Checkliste versteht sich als Erstorientierung für Kunden und spiegelt daher nicht alle rechtlichen Eventualitäten oder praktischen Anforderungen wider.
KT-Gütesiegel
Das KT-Gütesiegel dient zur Hebung des Qualitätsstandards in der Branche und ermöglicht es Kunden (sowohl Konsumenten als auch Unternehmen) Wiener Klein-Transporteure (KT) zu finden, die sich an Qualitätsstandards halten, und dadurch als seriöse Wiener KT-Unternehmen zu erkennen sind.
Video: Tätigkeiten der Kleintransporteure
Stand: 22.07.2022