Güterbeförderungsgewerbe, Fachgruppe
KV Güterbeförderung Angestellte ab 1.1.2025 – Verhandlungsergebnis
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27.11.2024
Das Verhandlungsergebnis der KV Verhandlungen konzessionierte Güterbeförderung/Kleintransportgewerbe ANGESTELLTE lautet wie folgt:
- Mitarbeiterprämie 2024 (der Text des Zusatz-KV wird nach Unterfertigung so rasch wie möglich ausgesendet)
- Die Regelung zur Mitarbeiterprämie 2024 wird, wie vom Fachverband übermittelt abgeschlossen.
- Rahmenrecht
- Im KV wird eine Ermächtigung zum Abschluss einer Betriebsvereinbarung über eine Taggeldregelung gemäß § 3 Abs 1 Z 16b EStG verankert:
- Wenn ein Betriebsrat eingerichtet ist, können Diätenregelungen in einer Betriebsvereinbarung geregelt werden.
- Auflösung des Dienstverhältnisses
- Für Dienstverhältnisse, die ab 01.01.2025 begründet werden, kann das Dienstverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist durch Dienstgeberkündigung zu jedem 15. oder Letzten eines Kalendermonats beendet werden.
- Anrechnung von Vordienstzeiten für Dienstverhältnisse, die ab dem 01.01.2025 begründet werden, beim Urlaubsanspruch in der Branche des Güterbeförderungsgewerbes im Ausmaß von zusätzlich höchstens 3 Jahren nach einer ununterbrochenen Beschäftigungsdauer von 2 Jahren. Für am 01.01.2025 bestehende Dienstverhältnisse gilt für die gleiche Anrechnung eine Wartefrist von 2 Jahren für die zusätzliche Anrechnung, sodass eine Anrechnung frühestens mit 01.01.2027 für die betroffenen Dienstnehmer wirksam wird. Dadurch soll eine bessere Vorbereitung und Planung ermöglicht werden.
- Im KV wird eine Ermächtigung zum Abschluss einer Betriebsvereinbarung über eine Taggeldregelung gemäß § 3 Abs 1 Z 16b EStG verankert:
- Gehaltsrecht
- Die monatlichen KV-Mindestgehälter werden per 01.01.2025 um EUR 80,00 (brutto) erhöht.
- Die Staffelung der Lehrlingseinkommen wird wie folgt angepasst:
- 40 % auf 45 % (im ersten Lehrjahr)
- 55 % auf 60 % (im zweiten Lehrjahr)
Die Änderungen treten mit Wirkung ab 01.01.2025 in Kraft.
Die Verhandlungsergebnisse sind vorläufig und erst mit beidseitiger Unterfertigung der Sozialpartner und Hinterlegung beim Bundeseinigungsamt wirksam. Die konkrete Ausformulierung der rahmenrechtlichen Anpassungen erfolgt in den nächsten Tagen.