Aufgeklapptes Notebook mit Schriftzug Kollektivvertrag am Bildschirm, daneben Waage und Gesetzesparagrafen stehend
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Güterbeförderungsgewerbe, Fachgruppe

KV Güterbeförderung Angestellte ab 1.1.2025 – Verhandlungsergebnis

Lesedauer: 1 Minute

27.11.2024

Das Verhandlungsergebnis der KV Verhandlungen konzessionierte Güterbeförderung/Kleintransportgewerbe ANGESTELLTE lautet wie folgt:

  • Mitarbeiterprämie 2024 (der Text des Zusatz-KV wird nach Unterfertigung so rasch wie möglich ausgesendet)
    • Die Regelung zur Mitarbeiterprämie 2024 wird, wie vom Fachverband übermittelt abgeschlossen.
  • Rahmenrecht
    • Im KV wird eine Ermächtigung zum Abschluss einer Betriebsvereinbarung über eine Taggeldregelung gemäß § 3 Abs 1 Z 16b EStG verankert:
      • Wenn ein Betriebsrat eingerichtet ist, können Diätenregelungen in einer Betriebsvereinbarung geregelt werden.
    • Auflösung des Dienstverhältnisses
      • Für Dienstverhältnisse, die ab 01.01.2025 begründet werden, kann das Dienstverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist durch Dienstgeberkündigung zu jedem 15. oder Letzten eines Kalendermonats beendet werden.
    • Anrechnung von Vordienstzeiten für Dienstverhältnisse, die ab dem 01.01.2025 begründet werden, beim Urlaubsanspruch in der Branche des Güterbeförderungsgewerbes im Ausmaß von zusätzlich höchstens 3 Jahren nach einer ununterbrochenen Beschäftigungsdauer von 2 Jahren. Für am 01.01.2025 bestehende Dienstverhältnisse gilt für die gleiche Anrechnung eine Wartefrist von 2 Jahren für die zusätzliche Anrechnung, sodass eine Anrechnung frühestens mit 01.01.2027 für die betroffenen Dienstnehmer wirksam wird. Dadurch soll eine bessere Vorbereitung und Planung ermöglicht werden.
  • Gehaltsrecht
    • Die monatlichen KV-Mindestgehälter werden per 01.01.2025 um EUR 80,00 (brutto) erhöht.
    • Die Staffelung der Lehrlingseinkommen wird wie folgt angepasst:
      • 40 % auf 45 % (im ersten Lehrjahr)
      • 55 % auf 60 % (im zweiten Lehrjahr)

Die Änderungen treten mit Wirkung ab 01.01.2025 in Kraft.

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