Rückenansicht mehrerer Fahrzeuge, die auf einer mehrspurigen Autobahn fahren
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Güterbeförderungsgewerbe, Fachgruppe

Informationen zur Güterbeförderung

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Lesedauer: 1 Minute

31.10.2024

Unternehmen, die Güter gegen Entgelt transportieren, müssen bestimmte gesetzliche Vorgaben einhalten. Besonders wichtig sind dabei eine gültige Gewerbeberechtigung oder Konzession nach dem Güterbeförderungsgesetz.

Was ist ein entgeltlicher Transport?

Ein Transport gegen Bezahlung liegt vor, wenn das Entgelt die dabei entstehenden Kosten übersteigt. Transportunternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Fahrer folgende Dokumente mitführen:

  • Begleitpapiere
  • Eine Kopie der Konzessionsurkunde bzw. einen Auszug aus dem Gewerberegister

Für grenzüberschreitende Transporte ist zusätzlich eine EU-Lizenz erforderlich.

Anhängervermietung

Die Vermietung von Anhängern erlaubt nicht den Transport fremder Waren durch den Vermieter. Kunden können Anhänger mieten und ihre Waren selbst transportieren. Der Vermieter oder dessen Mitarbeiter dürfen dies jedoch nicht tun. Auch die Vermietung von Anhängern erfordert eine Gewerbeberechtigung.

Es gibt 2 Arten des Gütertransports

Bei Gespannen aus Zugfahrzeug und Anhänger zählt das höchstzulässige Gesamtgewicht (= Summe) beider Fahrzeuge; siehe dazu Feld F2 im jeweiligen Zulassungsschein.

  1. Konzessionspflichtige Güterbeförderung:
    • Gilt für Fahrzeuge oder Anhänger mit einem Gesamtgewicht über 3.500 kg.
    • Gilt für grenzüberschreitende Transporte mit einem Gesamtgewicht zwischen 2.500 kg und 3.500 kg.
  2. Freie Güterbeförderung:
    • Gilt für innerstaatliche Transporte mit einem Gesamtgewicht bis 3.500 kg.
    • Gilt für grenzüberschreitende Transporte bis 2.500 kg.

Strafen und Sanktionen

  • Unternehmen, die ohne die erforderliche Konzession oder Gewerbeberechtigung arbeiten, riskieren hohe Strafen.
  • Auftraggeber können mit einer Geldstrafe bis zu 2.180 € bestraft werden, wenn sie ein nicht berechtigtes Unternehmen beauftragen.
  • Bei unbefugter Gewerbeausübung können Strafen bis zu 3.600 € verhängt werden.
  • Es drohen zudem Sanktionen nach dem Wettbewerbsrecht und mögliche Probleme mit der Haftpflicht- und Unfallversicherung.

Prüfung der Berechtigungen

Auftraggeber sollten die Befugnisse der Unternehmen, die sie beauftragen möchten, überprüfen. Dies kann online unter den folgenden Links erfolgen:

Beratung

Für weitere Fragen steht die Wirtschaftskammer, Fachgruppe Güterbeförderer, unter der angegebenen Telefonnummer und E-Mail-Adresse zur Verfügung. 

Fachgruppe für das Güterbeförderungsgewerbe

Wirtschaftskammer Niederösterreich
Wirtschaftskammer-Platz 1 | 3100 St. Pölten
T  02742/851-18501, 18502
verkehr.fachgruppen1@wknoe.at
http://wko.at/noe/gueterbefoerderung

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