Detailansicht eines Taschenrechners, Euro-Banknoten, Stiftspitze und Unterlagen mit Zahlentabellen
© Stockfotos-MG | stock.adobe.com
Güterbeförderungsgewerbe, Fachgruppe

Arbeiter/Angestellte: Freiwillige steuer- und abgabenfreie Mitarbeiterprämie für das Jahr 2024 ermöglicht!

konzessioniertes Güterbeförderungsgewerbe

Lesedauer: 1 Minute

05.12.2024

Hier finden Sie zur Orientierung das Wording für die Zusatz-Kollektivverträge sowie die vorläufige Lohntabelle für den KV-Arbeiter/Angestellte (konzessioniertes Güterbeförderungsgewerbe): Kollektivvertrag für das Güterbeförderungs- und Kleintransportgewerbe und Fahrradboten

Bis zur Hinterlegung beim Bundeseinigungsamt finden Sie noch immer den Zusatzhinweis „vorläufig, erst wirksam nach Hinterlegung“. 

Zur praktischen Umsetzung der Mitarbeiterprämie: 

  • Es gelten die im Zusatz-Kollektivvertrag vereinbarten Grundsätze 
  • Der Arbeitgeber kann sich in Fällen ohne Betriebsrat auch selbst gegenüber seinen Mitarbeitern zu einer Mitarbeiterprämie verpflichten. Eine Vereinbarung mit jedem Mitarbeiter einzeln ist nicht notwendig (aber möglich), es geht auch mit einer grundsätzlichen Vereinbarung/Verpflichtung von Seiten des Arbeitgebers für alle Mitarbeiter. Ein Widerspruch eines Mitarbeiters verhindert nicht das Zustandekommen der grundsätzlichen Vereinbarung für alle Mitarbeiter. Siehe unsere Mustervorlage.
  • Sofern die Mitarbeiterprämien dem Kalenderjahr 2024 zugeordnet werden können (z.B. aufgrund einer Vereinbarung), bestehen keine Einwände gegen eine steuerfreie Auszahlung bis 15. Februar 2025. Dies ist im Anwendungsbereich des § 77 Abs. 5 EStG 1988 möglich. Werden Bezüge für das Vorjahr bis zum 15. Februar ausgezahlt, kann der Arbeitgeber durch Aufrollen der Lohnzahlungszeiträume des Vorjahres die Lohnsteuer neu berechnen. Erfolgt keine Aufrollung, sind die Bezüge dem Lohnzahlungszeitraum Dezember des Vorjahres zuzuordnen.

Um eine sachliche Differenzierung bei Mitarbeiterprämien durchführen zu können verweisen wir auf folgende Informationen: 

Sachliche Differenzierung bei Mitarbeiterprämie