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Güterbeförderungsgewerbe, Fachgruppe

Sachliche Differenzierung bei Mitarbeiterprämie

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04.12.2024

  • Abgabenfreie Mitarbeiterprämie sollen grundsätzlich an alle Mitarbeiter gewährt werden. Ein abgabenfreies Auszahlen an einzelne Mitarbeiter ist grundsätzlich nicht möglich.
    Arbeitnehmergruppen im selben KV (z.B. Arbeitnehmer, Angestellte, Lehrlinge, Geringfügig-Beschäftigte, etc.) vollständig von der Mitarbeiterprämie auszuschließen ist nicht möglich. Auch nicht möglich ist die Prämie nur Mitarbeitern einer bestimmten Abteilung bzw. aufgrund einer bestimmten Tätigkeit zu gewähren.
  • Sachliche Differenzierung von Mitarbeiterprämien sind der Höhe nach möglich. Sachlich gerechtfertigt ist, Vollzeitbeschäftigte aliquot mehr zu zahlen als Teilzeitbeschäftigte. Eine Aliquotierung nach der Anzahl der Stunden/% der Arbeit ist sachlich gerechtfertigt. Sachlich gerechtfertigt ist, Mitarbeiter, die das ganze Jahr 2024 beschäftigt waren, aliquot mehr zu zahlen als Mitarbeiter, die nur im Dezember 2024 im Betrieb sind. Eine Aliquotierung nach Monaten ist sachlich gerechtfertigt. Sachlich gerechtfertigt ist, Mitarbeiter, die länger im Betrieb beschäftigt waren aliquot mehr zu zahlen als Mitarbeiter, die kurzfristig im Betrieb sind. Eine Aliquotierung nach Jahren der Betriebszugehörigkeit ist sachlich gerechtfertigt. Sachlich gerechtfertigt ist die prozentuelle Festlegung der Mitarbeiterprämie (z.B. 3 % des Grundlohns) sofern laut KV zulässig. Sachlich gerechtfertigt ist, die Höhe vom Unternehmensergebnis abhängig zu machen z.B. wenn EGT über 10 Mio., erhalten alle Mitarbeiter EUR 2.000,--, sonst EUR 500,--. Sachlich gerechtfertigt erscheint, eine degressive Staffelung nach Gehaltshöhe. Eine Differenzierung anhand der Merkmale von Kindern, Familienstand, privaten Anfahrtswegs, eines bestimmten Stichtages ohne weiter Merkmale kann zu sachlichen nicht gerechtfertigten Differenzierungen führen und empfehlen wir daher nicht.

  • Die Passage des BMF zur Mitarbeiterprämie „Bei einer sachlichen Differenzierung kann es auch vorkommen, dass einige Arbeitnehmer keine Mitarbeiterprämie erhalten.“ ist eng auszulegen, das heißt nur in Ausnahmefällen. Hier ist der gleiche Maßstab an die Differenzierung zu verwenden wie bei der Höhe. Vorstellbar wäre z.B. dass Mitarbeiter, die in der Probezeit sind, Mitarbeiter, die weniger als Monat im Jahr 2024 im Betrieb waren, Mitarbeiter, die gekündigt haben bzw. gekündigt oder entlassen wurden oder Mitarbeiter mit ruhenden Dienstverhältnissen (z.B. Karenz, Präsenzdienst, Bildungskarenz) keine Mitarbeiterprämie erhalten.
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