Metalltechniker, Landesinnung
Landmaschinen- und KFZ-rechtliche Themen
Lesedauer: 1 Minute
05.12.2023
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Wiederkehrende Begutachtung nach §57a KFG
- § 57a KFG Gesetzestext
- Formulare und Informationsblätter der Landesregierung NÖ für die wiederkehrende Überprüfung von Fahrzeugen
- Vorgangsweise/Umsetzung zu Anlage 2a PBStV
- §57a Kennzeichnung der Begutachtungsstelle - mögliche Kombination für die vorgeschriebene §57a-Prüfstellentafel - (PDF)
- §57a - Geeignete Personen ( Infoblatt der Bundesinnung der Fahrzeugtechnik, PDF)
- §57a - Prüfmanometer, Hinweis zur Eichung
- §57a - Lange Fahrzeugidentifizierungsnummer - (PDF)
- §57a – Pickerl-Überprüfung
- §57a - Pickerl-Nachüberprüfung
- Infos zur EBV
- 10. Novelle der Prüf- u. Begutachtungsstellenverordnung (PBStV)
- Wiederkehrende Begutachtung von Fahrzeugen des Bundesheeres - (PDF)
- Vorgehensweise bei der Erfassung von Fahrzeugen bei der Gutachtenserstellung zur Anmeldung
Werkstätten-Informationen
- Probefahrten mit Kraftfahrzeugen und Anerkennung von österr. Probefahrtkennzeichen im Ausland
- Probefahrten – Fahrtenbuch inkl. gesetzlicher Bestimmungen
–> Bestellungen ausschließlich über den Wirtschaftsverlag möglich! - Achtung Landmaschinentechniker: F-Gas-Ausbildungsbescheinigung für Arbeiten an KFZ-Klimaanlagen erforderlich
Erlässe
- Möglichkeit der Zulassung von schnellen Traktoren oder von landwirtschaftlichen selbstfahrenden Arbeitsmaschinen auf den Landmaschinenhandel - (PDF)
- Nachträgliche Ausstattung von Zugmaschinen mit einer Druckluftbremsanlage für Anhänger - (PDF)
- Hinweis für §57a Prüfstellen, die landwirtschaftliche Anhänger überprüfen (PDF)
Informationen zu Anhänger - Klasse O und R
Weitere Informationen
Kostenersatz der Internats- bzw. Unterbringungskosten für Lehrlinge
- Einsatzmöglichkeiten von land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen mit einer Bauartgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h - (PDF)
- EU Kontrollgerät - Fahrerkarte