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Metalltechniker, Landesinnung
Prüfmanometer für Druckluftbremsanlagenprüfung f. §57a, Hinweis zur Eichung von Prüfmanometer
Lesedauer: 1 Minute
21.11.2023
Bei einem Fahrzeug mit Druckluftbremsanlage ist diese im Zuge einer §57a Überprüfung auf ihre Funktion und Dichtheit mit geeichten Prüfmittel zu prüfen.
Die Manometerprüfung ist spätestens nach 2 Jahren seit der letzten Eichung wieder zu beauftragen. Das Datum der letzten Eichung ist am aufgeklebten Eichungspickerl erichtlich.
Bitte auf einwandfreien Zustand der Manometer achten, Zeiger auf 0 und ohne offensichtliche, äußerliche Beschädigung.
Beschädigte Manometer werden von der Eichung zurückgewiesen, in der Regel ist eine Rückweisungsgebühr zu bezahlen.