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Metalltechniker, Landesinnung

Kostenersatz der Internats- bzw. Unterbringungskosten für Lehrlinge

Berufszweig der Landmaschinentechniker

Lesedauer: 1 Minute

Seit mittlerweile 01.01.2018, gibt es nunmehr die Möglichkeit, einen Ersatz der Internats- bzw. Unterbringungskosten, über unsere Lehrlingsstelle zu beantragen.

Für jene Internatsaufenthalte, die zur Gänze im Jahr 2018 stattfinden, wurde nun eine Direktverrechnung zwischen dem Schülerwohnheim und der Lehrlingsstelle geschaffen. Der Vorteil ist, dass weder ein Internatsbeitrag einbezahlt, noch ein Förderantrag gestellt werden muss.

Dieser Vorgang, gilt jedoch nur für förderbare Lehrbetriebe und ist vorerst nur bei den ARGE Schülerwohnhäusern der WKNÖ möglich.


Ausführliche Infos und die Voraussetzungen, finden Sie hier: https://www.wko.at/service/bildung-lehre/kostenersatz-internats-unterbringungskosten-lehrlinge.html


Für Rückfragen kontaktieren Sie bitte:

Wirtschaftskammer Niederösterreich
Lehrlingsstelle-Förderungen
Wirtschaftskammer-Platz 1, 3100 St. Pölten
Telefon: 02742/851-17570
E-Mail: lehre.foerdern@wknoe.at

Stand: 01.07.2020

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