Probefahrtkennzeichen
Allgemeine Informationen
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Sie brauchen im Rahmen Ihrer Tätigkeit als Landmaschinentechniker/Fahrzeugbauer ein Probefahrtkennzeichen?
Damit Ihnen das Magistrat bzw. die Bezirkshauptmannschaft eine Bewilligung zur Durchführung von Probefahrten aushändigt, brauchen Sie eine Bestätigung der Landesinnung der Metalltechniker der Wirtschaftskammer Niederösterreich. Voraussetzung für die Ausstellung dieser Bestätigung ist eine aktive Mitgliedschaft bei der Landesinnung der Metalltechniker NÖ.
Zusätzlich zur aktiven Gewerbeberechtigung benötigen Sie für die Behörde evtl. noch eine Versicherungsbestätigung über den Abschluss einer Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung sowie eine Steuernummer. Darüber hinaus wird von der Behörde häufig ein Nachweis über Abstellplätze verlangt, wobei es aber keine genaue Regelung bezüglich der Anzahl gibt.
Nach Erhalt der Bewilligung zur Durchführung von Probefahrten von der Behörde erfolgt der Antrag auf Zuweisung des Probefahrtkennzeichens sowie die Ausgabe bei der Zulassungsstelle.
Nähere Infos entnehmen Sie bitte hier:
- Bescheinigung Ziel und Zweck der Probefahrt
- Zusatzblatt zum Probefahrtschein
- Erläuterung/Hinweise zum Zusatzblatt
Stand: 20.11.2020