Grafik: Pfandlogo auf Plastik-Flasche und Dose
© Recycling Pfand Österreich

Neues Pfandsystem für Einweg-Getränkeverpackungen

Pfand auf Plastikflaschen und Getränkedosen: Eckpunkte, FAQs und branchenspezifische Infos für Unternehmen

Lesedauer: 4 Minuten

14.02.2025

Viele Unternehmen sind vom neuen Pfandsystem ab 2025 betroffen. Auf dieser Seite bieten wir einen Überblick, welche Verpflichtungen und Regeln Unternehmer:innen beachten müssen. Wenn Sie Konsument:in sind: Bitte informieren Sie sich auf der Webseite des Klimaschutzministeriums

Hintergrund und Ziele

Die seit 2023 in Österreich geltende Einwegpfandverordnung sieht vor, dass ab Jänner 2025 Einweg-Getränkeverpackungen aus Kunststoff und Metall mit einem Pfand versehen werden. Deshalb wurde ein Einweg-Pfandsystem eingeführt. Dieses soll das Recycling von Getränkeverpackungen fördern und somit einen wichtigen Beitrag zur Kreislaufwirtschaft leisten. 

  • Die Rücknahme von Flaschen und Dosen aus Kunststoff und Metall fördert den geschlossenen Wertstoffkreislauf.
  • Bis 2027 sollen 90 Prozent aller PET-Flaschen und Metalldosen gesammelt und recycelt werden.
  • Um dieses Ziel zu erreichen, kümmert sich EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH als zentrale Stelle um alle organisatorischen und strukturellen Agenden. 
Plastik-Getränkeflasche mit Pfand-Logo wird in Rückgabe-Automat eingeführt
© Martin Steiger | Recycling Pfand Österreich

Betroffene Unternehmen

Das Einwegpfandsystem betrifft sowohl Produzent:innen, Importeur:innen als auch Letztvertreiber:innen und Rücknehmer:innen. Je nachdem, welche Rolle Ihr Unternehmen einnimmt, kommt es zu unterschiedlichen Verpflichtungen: 

  • Produzent:innen und Importeur:innen von Einweg-Getränkeverpackungen müssen sich und ihre Produkte über EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH registrieren, um bepfandete Produkte in Österreich zu verkaufen.
    >> Detailinfos für Produzent:innen und Importeure
  • Rücknehmer:innen: Wer ab 2025 in Österreich Getränke in Dosen oder Einweg-Kunststoffflaschen an Letztverbraucher:innen und Konsument:innen verkauft, muss diese mit wenigen Ausnahmen auch zurücknehmen. 
    >> Detailinfos für Rücknehmer:innen

FAQ-Bereich: Häufige Fragen und Antworten zum Einwegpfand

Die EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH hat die wichtigsten Fragen und Antworten zu Pfandsystem, Verpackungen, Rückgabe, Recycling und Rücknahme zusammengestellt.

Zu allen FAQ von Recycling Pfand Österreich

Auf einen Blick: Die wichtigsten FAQ für Unternehmen

Das Pfand beträgt immer 25 Cent pro Verpackung – also pro Plastikflasche bzw. pro Dose.

Seit 1.1.2025 werden in Österreich

  • geschlossene Getränke in Kunststoff-Flaschen und Metalldosen
  • mit einer Füllmenge von 0,1 bis 3 Liter

bepfandet. Erkennbar sind diese am einheitlichen Pfandlogo.

Einige Produkte sind vom Pfandsystem ausgenommen. Dazu zählen unter anderem Milch bzw. Milchprodukte oder Sirupe. Eine detaillierte Auflistung findet sich im FAQ-Bereich von Recycling Pfand Österreich. 

Zu den Ausnahmen

Verkaufsstellen von Einweg-Pfand-Produkten sind dazu verpflichtet, diese auch zurückzunehmen. Die Rücknahme erfolgt entweder manuell oder mittels Rücknahmeautomaten. 

Im FAQ-Bereich von Recycling-Pfand Österreich finden Sie Ausnahmen von dieser Regelung sowie Sonderregelungen für die manuelle Rücknahme. 

Zu den Ausnahmen  

Um Ihren Kund:innen den Einstieg in das neue Einweg-Pfandsystem zu erleichtern, sollten Sie diese proaktiv informieren. Folgende Infos und Tipps bieten sich an: 

  • Bepfandete Produkte sind anhand des Pfandsymbols erkennbar
  • Die Pfandsumme ist auf der Rechnung als eigene Position angeführt
  • Das Pfand wird bei der Rückgabe erstattet (hierfür müssen sowohl das Pfandlogo als auch der Strichcode gut lesbar sein)
  • Die leeren Einwegverpackungen müssen nicht dort zurückgegeben werden, wo sie gekauft wurden.
    Hinweis: Manuelle Rücknahmestellen müssen nur jene Pfandprodukte zurücknehmen, die dort in Art und Menge verkauft werden.

Unter Recycling-Pfand Österreich finden Sie weiterführende Infoblätter, Handbücher und Videos zur kostenlosen Verwendung.

Zu den Downloads

Das Pfandsystem gilt seit 1.1.2025. Allerdings gelten folgende Übergangsfristen:  

  • Bis 31.3.2025 dürfen noch Produkte ohne Pfandlogo auf der Verpackung abgefüllt werden
  • Bis 31.12.2025 dürfen Produkte ohne Pfandlogo noch pfandfrei verkauft werden

Noch bis zum 30.6.2025 können Sie einen Antrag zur Förderung von Abfüllanlagen für Mehrweg-Getränkeverpackungen, von Leergutrücknahmeautomaten und von Sortieranlagen stellen. Allerdings könnte das verfügbare Förderungsbudget bis dahin bereits ausgeschöpft sein (first-come-first-serve-Prinzip).

>> Zur Informationsseite vom BMK

>> Zum Online-Antrag

Branchenspezifische Infos 

Weiterführende Infos

Informations- und Serviceportal der EWP Recycling Pfand Österreich 

Um sich als Produzent:in, Importeur:in oder Rücknehmer:in möglichst umfassend über das neue Einweg-Pfandsystem zu informieren, sollten das online Informations- und Serviceportal der EWP Recycling Pfand Österreich besuchen. Dieses enthält unter anderem: Fragen und Antworten, Downloads und Webinare

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