Sicherer Umgang mit Feuerwerksartikeln
Kärntner Pyrotechnikhändler bieten nicht nur sichere Produkte, sondern informieren auch zum richtigen Umgang mit Artikeln
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Anlässlich des bevorstehenden Jahreswechsels wird inständig vom Kauf illegaler Feuerwerkskörper, wie z.B. Böller aus dem Ausland oder online abgeraten, denn diese Artikel können zu schweren Verletzungen führen und schaden weiters der Tierwelt, was zu einem schlechten Image der Branche führt.
Liebenwein weiter: „Halten Sie die Altersgrenzen beim Kauf von Feuerwerkskörpern ein. So gilt etwa für das „Jugendfeuerwerk“ der Kategorie F1 ein Mindestalter von zwölf Jahren, andere Artikel der Kategorie F2, wie etwa Raketen oder Batteriefeuerwerke, erfordern ein Mindestalter von 16 Jahren. Knallkörper der Kategorie P1 (Schallerzeuger) sind als Unterhaltungsfeuerwerk zu Silvester verboten“!
Feuerwerke und Umwelt
Feuerwerkskörper bestehen zu 90% aus Pappe. Laut einer aktuellen Studie verursachen Feuerwerke lediglich 0,28% des Feinstaubes in Österreich, dieser ist jedoch wasserlöslich und weit weniger schädlich als Feinstaub aus anderen Quellen. Außerdem verursachen Feuerwerke nur 0,0001% CO2 der Gesamtemissionen. Alle im österreichischen Handel erhältlichen Feuerwerksartikel sind mit 120 dB, gemessen aus einer Entfernung von 8 Meter beschränkt und enthalten keine giftigen Schwermetalle wie Arsen, Blei oder Quecksilber.
„Zur Unterstützung der Gemeinden und Entlastung der Umwelt sind abgeschossene Feuerwerkskörper unbedingt im Restmüll zu entsorgen. Passen Sie auf sich und Ihre Mitmenschen auf und einem bunten und fröhlichen Jahreswechsel steht nichts mehr im Wege“, so Liebenwein abschließend.
Rückfragen:
Wirtschaftskammer Kärnten
Landesgremium Baustoff-, Eisen-, Hartwaren- und Holzhandel
Philipp Schasché, BA
T 05 90 90 4 - 320
E philipp.schasche@wkk.or.at