Kollektivvertrag Textilindustrie, Angestellte, gültig ab 1.4.2016
- Gilt für:
- Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Wien
Kollektivvertrag
abgeschlossen zwischen dem FACHVERBAND DER TEXTIL-, BEKLEIDUNGS-, SCHUH- UND LEDERINDUSTRIE, Berufsgruppe Textilindustrie einerseits und dem ÖSTERREICHISCHEN GEWERKSCHAFTSBUND Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier Wirtschaftsbereich Textil, Bekleidung, Schuh andererseits.
Artikel I.
Der Kollektivvertrag gilt
räumlich: für alle Bundesländer der Republik Österreich mit Ausnahme Vorarlbergs
fachlich: für alle Mitgliedsfirmen der Textilindustrie, innerhalb des Fachverbandes Textil-, Bekleidungs-, Schuh- und Lederindustrie, Berufsgruppe Textilindustrie, ausgenommen jene, die der Fachgruppe der Stickereiwirtschaft Vorarlbergs angehören; für Mitgliedsfirmen, die gleichzeitig auch einem anderen als dem vorgenannten Fachverband oder einer anderen Berufsgruppe angehören, ist in Zweifelsfällen die Vertragszugehörigkeit einvernehmlich zwischen den beteiligten Fachverbänden oder Berufsgruppen und der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier, Wirtschaftsbereich Textil, Bekleidung, Schuh, festzustellen. Bei dieser Feststellung ist davon auszugehen, welcher Produktionszweig überwiegend ausgeübt wird;
persönlich: für alle jene, dem Angestelltengesetz unterliegenden DienstnehmerInnen, auf welche der Rahmenkollektivvertrag für Angestellte der Industrie vom 1. November 1991 in der jeweils gültigen Fassung anzuwenden ist.
Artikel II – Ist-Gehaltserhöhung
(1) Das tatsächliche Monatsgehalt (Ist-Gehalt) der Angestellten – bei ProvisionsvertreterInnen ein etwa vereinbartes Fixum – ist mit Wirkung 1. April 2016 um 1,35 % zu erhöhen. Berechnungsgrundlage für diese Erhöhung ist das März-Gehalt 2016.
(2) Andere Bezugsformen als Monatsgehalt (Fixum), wie z.B. Provisionsbezüge, Mindestprovisionen, Mindestgarantien bei ProvisionsbezieherInnen, Prämien, Sachbezüge usw. bleiben unverändert.
Artikel III – Mindestgrundgehaltsordnung
(1) Die ab 1. April 2016 geltenden Mindestgrundgehälter und Lehrlingsentschädigungssätze ergeben sich aus der im Anhang beigefügten Gehaltsordnung.
(2) Nach Durchführung der Ist-Gehaltserhöhung gemäß Art.II ist zu überprüfen, ob das tatsächliche Gehalt dem neuen, ab 1. April 2016 geltenden Mindestgrundgehalt entspricht. Ist dies nicht der Fall, so ist das tatsächliche Monatsgehalt des/der Angestellten so aufzustocken, dass es den kollektivvertraglichen Mindestgrundgehaltsvorschriften entspricht.
Artikel IV – Überstundenpauschalien
Überstundenpauschalien sind um den gleichen Prozentsatz zu erhöhen, um den sich das Monatsgehalt des/der Angestellten aufgrund der Vorschriften der Art. II oder III effektiv erhöht.
Artikel V – Änderungen des Zusatzkollektivvertrages über die Verrechnung von Reisekosten und Aufwandsentschädigungen
Zusatzkollektivvertrag über die Verrechnung von Reisekosten und Aufwandsentschädigungen
Dieser Zusatzkollektivvertrag für die Angestellten der Textilindustrie Österreichs (ausgenommen Vorarlberg) vom 2. April 1985, gültig ab 1. April 1985 wird mit Wirksamkeit vom 01.04.2016 wie folgt abgeändert:
1. Im § 3 Abs. (5) wird für Angestellte der Verwendungsgruppen I – V a, sowie der Meistergruppen das Taggeld von € 48,43 auf € 49,11 erhöht.
2. Im § 4 Abs. (4) wird die Trennungskostenentschädigung von € 20,36 auf € 20,65 erhöht.
3. Die im § 5 (1) enthaltenen Messegelder werden wie folgt geändert: Für Angestellte aller Verwendungsgruppen und Meistergruppen wird das Messegeld von € 22,44 auf € 22,75 erhöht.
Artikel VI – Wirksamkeitsbeginn
Der Kollektivvertrag tritt am 1. April 2016 in Kraft
Wien, 9. März 2016
FACHVERBAND DER TEXTIL-, BEKLEIDUNGS-, SCHUH- UND LEDERINDUSTRIE
Obmann:
Ing. Manfred Kern
Geschäftsführer:
Dr. Wolfgang Zeyringer
FACHVERBAND DER TEXTIL-, BEKLEIDUNGS-, SCHUH- UND LEDERINDUSTRIE Berufsgruppe Textilindustrie
Stv. Berufsgruppenobmann:
DI Georg Comploj
ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier
Vorsitzender:
Wolfgang Katzian
Geschäftsbereichsleiter:
Alois Bachmeier
ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier
Wirtschaftsbereich Textil, Bekleidung, Schuh
Wirtschaftsbereichs-Vorsitzender:
Willi Mungenast
Wirtschaftsbereichs - Sekretär:
Paul Prusa