Kollektivvertrag Stickereiwirtschaft Vorarlberg, Angestellte, gültig ab 1.1.2024

Gilt für:
Vorarlberg

Zusatzkollektivvertrag

zum Kollektivvertrag für die Angestellten der Vorarlberger Stickereiwirtschaft vom 12. Mai 2004, in der Fassung vom 1. Jänner 2024

abgeschlossen zwischen dem Fachverband der Textil-, Bekleidungs-, Schuh- und Lederindustrie − Berufsgruppe Textilindustrie, Stickereiwirtschaft einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Textil, Bekleidung, Schuh, andererseits.

Art. I Geltungsbereich 

räumlich: für das Bundesland Vorarlberg; 

fachlich: für alle Mitgliedsbetriebe der Berufsgruppe Vorarlberger Stickereiwirtschaft 

persönlich: für alle dem Angestelltengesetz unterliegenden Angestellten sowie für kaufmännische Lehrlinge  

Art. II Ist-Gehaltserhöhung 

1. Es wird empfohlen, das tatsächliche Monatsgehalt (Ist-Gehalt) der Angestellten (Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten) − bei ProvisionsvertreterInnen ein etwa vereinbartes Fixum − mit Wirkung 1. Jänner 2024 zu erhöhen.

2. Andere Bezugsformen als Monatsgehalt (Fixum), wie z.B. Provisionsbezüge, Mindestprovisionen, Mindestgarantien bei ProvisionsbezieherInnen, Prämien, Sachbezüge usw. bleiben unverändert.

Art. III. Gehaltstabellen

1. Die Gehaltsansätze in den Gehaltstabellen des Kollektivvertrages - Anhang 3 zum § 16 Verwendungsgruppen und Mindestgrundgehälter werden in allen Verwendungsgruppen um 8,3 % erhöht und auf ganze Euro aufgerundet (Anhang).

2. Die Lehrlingseinkommen in allen Lehrjahren werden um 8,3 %, aufgerundet auf ganze Euro, erhöht.

3. Danach ist zu prüfen, ob das tatsächliche Monatsgehalt dem neuen (ab 1. Jänner 2024 geltenden) Mindestgrundgehalt entspricht. Ist dies nicht der Fall, so ist das tatsächliche Monatsgehalt des/der Angestellten so aufzustocken, dass es den kollektivvertraglichen Mindestgehaltsvorschriften entspricht.

Art IV. Überstundenpauschalien

Überstundenpauschalien sind um den gleichen Prozentsatz zu erhöhen, um den sich das Monatsgehalt des/der Angestellten aufgrund der Regelung der Art. II oder III effektiv erhöht.

Art. V. Wirksamkeitsbeginn

Dieser Zusatzkollektivvertrag tritt am 1. Jänner 2024 in Kraft.


Wien, 19.12.2023


FACHVERBAND DER TEXTIL-, BEKLEIDUNGS-, SCHUH- UND LEDERINDUSTRIE
Berufsgruppe Textilindustrie, Stickereiwirtschaft

Obmann

Ing. Manfred Kern

Geschäftsführerin

Mag. Eva Maria Strasser

Die Berufsgruppenleiterin

Mag. Ursula Feyerer

Österreichischer Gewerkschaftsbund
Gewerkschaft GPA

Vorsitzende

Barbara Teiber, MA

Bundesgeschäftsführer

Karl Dürtscher

Österreichischer Gewerkschaftsbund
Gewerkschaft GPA
Wirtschaftsbereich Textil, Bekleidung, Schuh

Wirtschaftsbereichsvorsitzender

Thomas Schwab

Wirtschaftsbereichssekretär

Mag. Albert Steinhauser

Österreichischer Gewerkschaftsbund
Gewerkschaft GPA
Vorarlberg

Vorsitzender

Friedrich Dietrich

Geschäftsführer

Marcel Gilly


Gehaltsordnung

gültig ab 1.1.2024
Vorarlberger Stickereiwirtschaft
in Euro

Verwendungsgruppe I II III IV
im 1.+ 2. Verwendungsgruppenjahr 1.954,00 2.426,00 3.188,00 4.088,00
nach 2 Verwendungsgruppenjahren 2.074,00 2.573,00 3.337,00 4.269,00
nach 4 Verwendungsgruppenjahren 2.195,00 2.722,00 3.481,00 4.453,00
nach 6 Verwendungsgruppenjahren 2.312,00 2.873,00 3.630,00 4.631,00
nach 8 Verwendungsgruppenjahren 2.429,00 3.021,00 3.775,00 4.820,00
nach 10 Verwendungsgruppenjahren 2.551,00 3.168,00 3.925,00 4.999,00
Lehrlingseinkommen gültig ab 1.Jänner 2024
1.  Lehrjahr 762,00 Euro
2. Lehrjahr 997,00 Euro
3. Lehrjahr 1.328,00 Euro
4. Lehrjahr 1.771,00 Euro