Nebenberuflich Gründen
Alles, was Sie zur nebenberuflichen Selbstständigkeit wissen müssen – mit Infos zu Themen wie Arbeitsrecht, Versicherung und Steuern
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In der heutigen Arbeitswelt entscheiden sich immer mehr Menschen dafür, neben ihrer Haupttätigkeit ein eigenes Unternehmen zu gründen. Diese Form des Unternehmertums, bei der eine Person sowohl einer festen Anstellung nachgeht als auch ein eigenes Unternehmen führt, wird als nebenberufliche Selbstständigkeit bezeichnet. Das Modell bietet zahlreiche Vorteile, wie finanzielle Sicherheit durch das Haupteinkommen und gleichzeitig die Möglichkeit, eigene Geschäftsideen in die Praxis umzusetzen. Es eröffnet zudem die Chance, schrittweise in die Selbstständigkeit einzutreten, ohne das finanzielle Risiko einer hauptberuflichen Gründung sofort tragen zu müssen.
Begriffsdefinition:
Nebenberufliches Unternehmertum bezeichnet eine Form der Selbstständigkeit, bei der eine Person neben ihrem Hauptberuf ein eigenes Unternehmen gründet und betreibt. Der Hauptberuf bleibt die primäre Einkommensquelle, während das unternehmerische Projekt in der Freizeit, oft in Teilzeit, aufgebaut und geführt wird. Diese Art des Unternehmertums ist besonders für diejenigen attraktiv, die ein unternehmerisches Risiko minimieren und dennoch ihre Geschäftsideen umsetzen möchten.
Arbeitsrechtliche Schritte
In Österreich gelten bei der nebenberuflichen Selbstständigkeit folgende arbeitsrechtliche Schritte:
1. Prüfung des Arbeitsvertrags
Der Arbeitsvertrag sollte überprüft werden, ob er eine Zustimmungspflicht für Nebenbeschäftigungen enthält. Viele Verträge fordern, dass der Arbeitgeber informiert wird, bevor eine Nebentätigkeit aufgenommen wird.
2. Informationspflicht gegenüber dem Arbeitgeber
Auch ohne ausdrückliche Regelung im Vertrag sollte der Arbeitgeber informiert werden, wenn die Nebentätigkeit Einfluss auf die Haupttätigkeit haben könnte. Dies dient der Vermeidung von Konflikten.
3. Arbeitszeitregelungen
Gemäß dem österreichischen Arbeitszeitgesetz darf die Gesamtarbeitszeit aus Hauptjob und Nebenbeschäftigung in der Regel 48 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Auch Ruhezeiten von mindestens 11 Stunden zwischen zwei Arbeitstagen müssen eingehalten werden.
4. Keine Beeinträchtigung der Haupttätigkeit
Die Nebenbeschäftigung darf die Arbeitsleistung im Hauptberuf nicht negativ beeinflussen, z.B. durch Übermüdung oder häufige Fehlzeiten.
5. Wettbewerbsverbot
Es ist untersagt, eine selbstständige Tätigkeit aufzunehmen, die in direkter Konkurrenz zum Arbeitgeber steht. Ein Verstoß gegen ein vertragliches Wettbewerbsverbot kann arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, wie z.B. eine Kündigung.
Weitere Hilfreiche Informationen finden Sie auf unserer FAQ-Seite Im Nebenberuf Unternehmer
Versicherungsaspekte
In Österreich gibt es bei der nebenberuflichen Selbstständigkeit wichtige versicherungsrechtliche Aspekte, die zu beachten sind:
1. Krankenversicherung
Die Krankenversicherung über die unselbstständige Tätigkeit bleibt in der Regel bestehen, solange diese der Hauptberuf ist. Eine zusätzliche Pflichtversicherung in der Krankenversicherung für die Selbstständigkeit kann entstehen, wenn das Einkommen aus der Nebentätigkeit bestimmte Grenzen überschreitet.
2. Pensionsversicherung
Auch hier gilt: Solange die unselbstständige Tätigkeit im Vordergrund steht, bleibt man in der Pensionsversicherung über den Hauptjob versichert. Bei ausreichendem Einkommen aus der Selbstständigkeit (ab einem bestimmten Mindestumsatz) ist aber eine zusätzliche Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung nötig.
3. Unfallversicherung
Für Selbstständige besteht in Österreich eine Pflicht zur Unfallversicherung, die über die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) abgedeckt wird. Dies gilt unabhängig von der Höhe des Einkommens.
4. Geringfügigkeitsgrenze
Die Einkünfte aus der selbstständigen Tätigkeit müssen die Geringfügigkeitsgrenze (aktuell rund 6.000 € pro Jahr) überschreiten, damit zusätzliche Sozialversicherungsbeiträge (Kranken- und Pensionsversicherung) für die Selbstständigkeit anfallen. Bleibt das Einkommen darunter, ist nur die Unfallversicherung verpflichtend.
Studierende und Selbstständigkeit5. Anmeldung bei der SVS
Bei Aufnahme einer nebenberuflichen selbstständigen Tätigkeit muss man sich innerhalb eines Monats bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) melden, um die Versicherungspflicht festzustellen.
Sozialversicherung der Kleinunternehmer
Steuerliche Aspekte
Neben Verpflichtungen bei der Versicherung gibt es auch spezielle steuerliche Faktoren, welche bei der nebenberuflichen Selbstständigkeit zu beachten sind.
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