Kleinunternehmerregel bei Kinderbetreuung
Bei geringen Einkünften in der ersten Zeit nach der Geburt kann sich die Kleinunternehmerregel bei Kinderbetreuung bezahlt machen.
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Wenn du die ersten Lebensjahre deines Kindes nur wenig arbeiten und auch wenig verdienen wirst, kannst du eine Ausnahme von der Kranken- und Pensionsversicherung bei Kinderbetreuung beantragen. Die Vor- und Nachteile erfährst du hier.
Wenn du ein Kind hast und Kleinunternehmerin bist, kannst du dich von der Vollversicherungspflicht ausnehmen lassen.
Voraussetzungen für die Ausnahme von der Vollversicherung
Die Ausnahme von der Kranken- und Pensionsversicherung bei Kinderbetreuung ist nur für eine gewisse Zeit möglich:
- während des Bezuges von Kinderbetreuungsgeld und/oder
- für die ersten vier Lebensjahre des Kindes, bei Mehrlingsgeburten für die ersten fünf Jahre (Teilversicherung wegen Kindererziehung)
Darüber hinaus darfst du folgende Grenzbeträge nicht überschreiten:
- monatlich höchstens 2.916,67 Euro Umsatz und
- monatlich höchstens 518,44 Euro Einkünfte
Was ist die Teilversicherung wegen Kindererziehung?
Auch wenn du in den ersten vier Lebensjahren deines Kindes nicht arbeitest, wird dir diese Zeit als Versicherungszeit in der Pension angerechnet. Dazu wird eine Beitragsgrundlage von 2.163,78 Euro (2024) veranschlagt. Wenn du in dieser Zeit erwerbstätig bist, kommt es zwar zu keiner doppelten Anrechnung der Zeit. Es wird aber die Pensionsbeitragsgrundlage, die für Kindererziehungszeit festgelegt ist (2024:2.163,78 Euro), zur späteren Pension hinzugeschlagen.
Folgen der Ausnahme von der Vollversicherung
Das bedeutet, dass du aufgrund deiner gewerblichen Tätigkeit nicht mehr pensions- und krankenversichert bist und demnach auch keine Pensions- und Krankenversicherungsbeiträge, sondern nur den Beitrag zur Unfallversicherung, zahlen musst. Wenn du anderweitig einen Versicherungsschutz hast, zum Beispiel, weil du Kinderbetreuungsgeld beziehst oder unselbstständig tätig bist, ist das kein Problem. Ansonsten musst du im Krankheitsfall Arzt- und Behandlungskosten selbst zahlen.
Dauer der Ausnahme von der Vollversicherung
Die Ausnahme beginnt mit dem Monatsersten nach dem Beginn des Kinderbetreuungsgeldbezugs oder nach Beginn der Teilversicherung wegen Kindererziehung. Sie endet, wenn der Kinderbetreuungsgeldbezug oder die Teilversicherung wegen Kindererziehung endet.
Kann ich die Ausnahme von der Vollversicherung rückwirkend beantragen?
Du kannst die Ausnahme von der Vollversicherung rückwirkend nur bis 1. Jänner des Jahres beantragen, in dem der Antrag bei der SVS eingeht, und nur, sofern du in dem Kalenderjahr der Antragsstellung noch keine Leistungen aus der Kranken- oder Pensionsversicherung bezogen hast.
Was passiert, wenn ich die Grenzwerte der Kleinunternehmerregel überschreite?
Eine einmalige Überschreitung der monatlichen Grenzwerte ist in der Regel kein Problem. Wichtig ist, dass deine gesamten Einkünfte bzw. deine Umsätze für die Zeit der Ausnahme von der Vollversicherung bei einer Aufteilung auf die entsprechenden Monate die durchschnittlichen Grenzwerte nicht überschreiten. Andernfalls musst du die Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen.
Wo beantrage ich die Ausnahme von der Vollversicherung?
Die Ausnahme von der Vollversicherung während des Kinderbetreuungsgeldbezugs oder während der ersten Jahre der Kindererziehung kannst du online bei der SVS beantragen. Da mit der Ausnahme aber auch weitreichende Folgen verbunden sind, solltest du dich vorher bei der Wirtschaftskammer oder der SVS beraten lassen.
Das Wichtigste in Kürze
- Als Kleinunternehmerin kannst du für die Zeit des Kinderbetreuungsgeldbezugs oder die ersten vier Jahre der Kindererziehung eine Ausnahme von der Vollversicherung beantragen.
- Du zahlst keine Kranken- und Pensionsversicherungsbeiträge, bist aber in der Zeit auch nicht kranken- und pensionsversichert.
- In der Zeit der Ausnahme von der Vollversicherung musst du monatliche Einkommens- und Umsatzgrenzen einhalten, andernfalls droht eine Rückforderung der Sozialversicherungsbeiträge.
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