Förderangebot OÖ Fahrzeughandel
inklusive aktuelle branchenrelevante Förderinfos
Lesedauer: 2 Minuten
ÜBERSICHT
Förderungen des Landesgremiums
- Importeurs-Rechtsschutzversicherung-Förderung
- Kfz-Logo-Förderung
- Messe-Förderung
- Nachfolge-Rechtsberatung - Zuschuss
- Rechtshilfe-Förderung
- Top-Handelszertifikat-Förderung
Aktuelle branchenrelevante Förderinfos
- E-Mobilitätsoffensive 2024
- LADIN - Förderung von Ladeinfrastruktur in derzeit unterversorgten Gebieten
- EBIN - Emissionsfreie Busse und Infrastruktur
- Förderübersicht E-Mobilität
> IMPORTEURS-RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG-FÖRDERUNG
Wir fördern Mitgliedsbetriebe die erstmalig eine GARANTA-Importeurs-Rechtsschutzversicherung (Rechtsschutz betreffend Verträge mit Herstellern oder Importeuren) abschließen.
Sie verwenden das Kfz-Betriebe-Logo auf Ihren Geschäftspapieren, bei Firmenprojekten o.ä.? Dann informieren Sie sich gleich über diese einmalige Förderung.
Gefördert werden Automobilausstellungen von Automobilvereinen ab vier bzw. zehn voneinander unabhängigen FahrzeughändlerInnen
> NACHFOLGE-RECHTSBERATUNG-ZUSCHUSS
Die Nachfolge-Rechtsberatung bietet maßgeschneiderte Hilfestellung bei Betriebsübernahme, Generationenwechsel oder Betriebsauflösung. Ab 1.4.2024 gibt es zusätzlich einen Zuschuss zum Selbstkostenbeitrag.
Diese Förderung erhalten Mitglieder, wenn sie ihr Impressum, AGBs, Webshop, Datenschutzerklärung und/oder ihr Kennzeichen (Firmenwortlaut, Marke, Domain) durch einen Anwalt prüfen lassen.
> TOP-HANDELSZERTIFIKAT-FÖRDERUNG
Das TOP-Handelszertifikat wird von qualitätsbewussten Kunden als Einkaufs-Orientierungshilfe sehr geschätzt. Durch Förderung der Zertifizierungskosten wird Ihr Start zum TOP-Handelsbetrieb finanziell erleichtert.
Aktuelle branchenrelevante Förderinfos
E-Mobilitätsoffensive 2024
Insgesamt stehen dieses Jahr 114,5 Millionen Euro für die E-Mobilitätsförderung zur Verfügung
Die E-Mobilitätsförderung für das Jahr 2024 und die Möglichkeit der Antragstellung im Rahmen des Jahresprogramms des Klima- und Energiefonds wird nahtlos fortgesetzt:
Privatpersonen:
Die E-Mobilität-Förderung für Private 2024 betrifft den Ankauf von Elektro-PKW der Klassen M1 und N1 sowie E-Mopeds, E-Motorräder und E-Leichtfahrzeuge, darüber hinaus kommunikationsfähige E-Ladeinfrastruktur. Ausführliche Informationen über die Höhe der Förderung für die einzelnen Fahrzeugkategorien und Ladeinfrastruktur lesen Sie im Leitfaden für Private.
Es gilt zu beachten, dass die Förderung mit 50 % der umweltrelevanten Investitionskosten begrenzt ist und damit auch geringer als die Förderungspauschale sein kann.
Für PKW gilt: Der Brutto-Listenpreis (Basismodell ohne Sonderausstattung) des PKW darf 60.000 Euro nicht überschreiten.
Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur müssen mit Strom / Wasserstoff aus 100 % erneuerbaren Energieträgern betrieben werden.
Betriebe:
- E-PKW für Betriebe 2024 für soziale Einrichtungen, E-Taxis, E-Carsharing und Fahrschulen (beschränkte Zielgruppe) – alle Informationen finden Sie hier.
- Elektro-Leichtfahrzeuge & E-Zweiräder für Betriebe 2024 – alle Informationen finden Sie hier.
- E-Kleinbusse und leichte E-Nutzfahrzeuge für Betriebe 2024 – alle Informationen finden Sie hier.
- E-Ladeinfrastruktur für Betriebe 2024 – alle Informationen finden Sie hier.
- Große E-Fahrzeuge, Sonderfahrzeuge und E-Ladestellenprojekte – alle Informationen finden Sie hier.
Ausführliche Informationen lesen Sie im Leitfaden für Betriebe.
Übersicht zum derzeit aktuellen Förderungsbudget:
Insgesamt stehen dieses Jahr 114,5 Millionen Euro für die E-Mobilitätsförderung zur Verfügung. Hier geht es zur Unterteilungsübersicht über das aktuelle Förderungsbudget.
Alle Detailinfos:
https://www.umweltfoerderung.at/e-mobilitaetsfoerderungen-2024
LADIN - Förderung von Ladeinfrastruktur in derzeit unterversorgten Gebieten
Sonderrichtlinie
Um die ambitionierte Zielsetzung der Klimaneutralität 2040 erreichen zu können, ist es wichtig, ein umfassendes Netz an Ladeinfrastruktur bereit zu stellen.
Das Förderprogramm „LADIN“ unterstützt Unternehmen bei der Errichtung von Schnellladeinfrastruktur in derzeit unterversorgten Gebieten.
Mehr Infos auf bmk.gv.at
EBIN - Emissionsfreie Busse und Infrastruktur
Förderprogramm zur Umstellung von Busflotten auf emissionsfreie Antriebe
Gefördert wird der wirtschaftliche Eigentümer der Investition (Busbetreiber, Infrastrukturbetreiber, Poolgesellschaften). Die Antragsteller müssen alle bei Fördervergaben üblichen Formalvoraussetzungen erfüllen. Gefördert werden Projekte zur Anschaffung von emissionsfreien Bussen und der dazugehörigen Ladeinfrastruktur. Förderbar sind Kosten die mit den Projektzielen (Umstellung der Flotte auf emissionsfreie Busse und Ladeinfrastruktur) in Zusammenhang stehen.
Förderübersicht E-Mobilität
Einen guten Förderüberblick über aktuelle Förderungen rund um die E-Mobilität bietet der Oberösterreichische Energiesparverband und der ÖAMTC.