Nachfolge-Rechtsberatung Zuschuss durch OÖ Fahrzeughandel
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Ein bevorstehender Generationswechsel im Unternehmen oder eine Betriebsübernahme bringt für Übergeber und Übernehmer neue Fragestellungen. Die WKO Oberösterreich bietet Unterstützung durch die „Nachfolge-Rechtsberatung“ an. Es werden Steuer-, Pensions-, Sozialversicherungs-, Gewerbe-, Gesellschafts-, Erb- und das Mietrecht behandelt.
Details zur Nachfolgerechtsberatung und Information zur TerminvereinbarungHöhe des Kosten-Zuschusses/Voraussetzungen
Der Selbstkostenbeitrag der Nachfolge-Rechtsberatung beträgt aufgrund einer Förderung des Landes Oberösterreich und der WKO Oberösterreich für den Unternehmer nur 125,00 Euro.
Seitens des Landesgremium OÖ des Fahrzeughandels gibt es zu diesem Selbstkostenbeitrag zusätzlich einen Kosten-Zuschuss von 75,00 Euro.
Der Zuschuss kann von aktiven Mitgliedern im Landesgremium OÖ des Fahrzeughandels für Nachfolge-Rechtsberatungen ab 1.4.2024 – bis zum Ausschöpfen des Fördertopfes 2024 – beantragt werden.
Im Falle einer Doppelmitgliedschaft im Landesgremium OÖ des Fahrzeughandels und in der Landesinnung OÖ der Fahrzeugtechnik wird der Förderbetrag auf 37,50 Euro halbiert, da auch eine Teil-Refundierung seitens der Landesinnung der Fahrzeugtechnik erfolgt.
Es darf kein Grundumlagenrückstand (aus bereits abgelaufenen Beitragsjahren) vorliegen. Es besteht kein Rechtsanspruch.
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