Förderung für Automobilausstellungen
Messeförderung für Fahrzeughändler-Ausstellungsvereine
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Ausstellungsvereine, die eine Automobilausstellung (PKW oder Zweirad) in Oberösterreich veranstalten, werden mit einer Messeförderung des Landesgremiums des Fahrzeughandels unterstützt. Förderbar sind ab 2022 auch Messeaktionen, die digital/virtuell organisiert sind.
Förderhöhe/-voraussetzung
Die einmalige Förderung erhalten Automobilvereine (mit zumindest vier bzw. zehn voneinander unabhängigen FahrzeughändlerInnen), die als Verein oder anderer Rechtsform organisiert sind. Die Mitglieder des Vereins müssen zumindest auch überwiegend Mitglieder im OÖ Landesgremium des Fahrzeughandels sein.
Die einmalige Förderhöhe beträgt pro Automobilverein und pro Kalenderjahr:
- 750,00 Euro brutto ab vier voneinander unabhängigen ausstellenden Autohändlern
- 1.500,00 Euro brutto ab zehn voneinander unabhängigen ausstellenden Autohändlern
Bei Ihrem Messe-Auftritt müssen die Logos des Landesgremium OÖ des Fahrzeughandels (WKO-Logo Fahrzeughandel und Logo Autoland OÖ) nachweislich in zB diversen Schriftstücken, auf der Website o.ä. verwendet werden, einfach per E-Mail unter fahrzeughandel@wkooe.at anfordern. Die Beantragung der Förderung ist nach Ausstellungsende, längsten jedoch drei Monate danach, möglich. Die Förderauszahlung kann nur an einen Automobilverein oder an einen Zusammenschluss von vorwiegend OÖ FahrzeughändlerInnen, die in anderer Rechtsform organisiert sind, erfolgen. Nicht förderberechtigt sind zB Veranstalter, dessen Messeverein nicht aus Mitgliedern des Landesgremiums OÖ des Fahrzeughandel bestehen.
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Stand: 16.02.2023