E-Mobilität
Publikationen und Infomaterialien
Lesedauer: 2 Minuten
Gerne eine Zusammenfassung der uns bekannten Publikationen und Infomaterialien zu diesem Thema:
Das Elektroauto aus steuerrechtlicher Sicht
Einkommensteuer – Umsatzsteuer - Überlassung an Dienstnehmer - Private E-KFZ Nutzung durch wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer - NOVA (Normverbrauchsabgabe). » Mehr Infos
Energiesparverband Oberösterreich
Der Energiesparverband bietet ein umfassendes Beratungsangebot und Veranstaltungsangebot zur E-Mobilität. FahrzeughändlerInnen profitieren im täglichen Beratungsgespräch mit Kunden besonders von zwei Info-Foldern:
Die Info-Folder können Sie als Broschüre in gedruckter Form kostenlos beim Energiesparverband anfordern. Nutzen Sie dieses Angebot für Ihre Kunden.
E-LKW über 3.500 bis 4.250 kg: Aufbereitung der Probleme in verschiedenen Rechtsbereichen
Gerne stellen wir eine Aufbereitung der Rechtsfolgen zur Verfügung, die sich ergeben, wenn man die erhöhte Grenze von 4.250 kg für die Gültigkeit der Lenkerberechtigung der Klasse B beim Lenken reiner e-Lkw ausnutzen will. Diese Möglichkeit gab es nach dem Führerscheingesetz zwar jetzt schon, man musste aber eine Zusatzausbildung absolvieren, um den dafür notwendigen Code 120 in den Führerschein eingetragen zu erhalten. Ab 1. März 2022 entfallen diese Zusatzhürden und es ist nur noch erforderlich, dass man die Lenkerberechtigung der Klasse B seit mindestens 2 Jahren hat. Allerdings sind in vielen anderen Rechtsbereichen keine adäquaten Anpassungen erfolgt, sodass eben weiterhin viele Vorschriften für Lkw über 3,5 t hzG anzuwenden sind.
EU-Batterienverordnung für den Handel
Verpflichtungen ab 18.8.2024: Händler unterliegen einer Reihe an Pflichten, die vor dem Inverkehrbringen (dem erstmaligen Bereitstellen) von Batterien auf dem europäischen Markt beachtet werden müssen. » Zu den Regelungen und Pflichten für Handelsunternehmen
„Fit for 55“-Paket
Mobilitäts-Dossiers: Wollen wir die CO2-Minderungsziele rasch erreichen, muss ein breites Bündel an Technologien und Energieträgern genutzt werden. Hierzu zählen neben der batteriebetriebenen Elektromobilität auch der Einsatz von gas- und wasserstoffbetriebenen Fahrzeugen sowie die Nutzung von modernen Biokraftstoffen und synthetischen Kraftstoffen. Jede dieser Technologien wird ihren Beitrag leisten, in Summe braucht es ein breites Technologie-Portfolio. wko.at/oe/news/fit-for-55-paket
Förderungen E-Mobilität
Das Bundesministerium für Klimaschutz bietet Informationen und weiterführende Links zu den aktuellen Förderungen des Bundes für Elektroautos und E-Mobilität – sowohl beim Kauf von Privatfahrzeugen wie auch zu den E-Mobilitätsförderungen für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine.
Straßenfahrzeug-Beschaffungsgesetz: Pflicht zu E-Auto-Mindestquote bei öffentlicher Beschaffung
Dieses Bundesgesetz (Straßenfahrzeug-Beschaffungsgesetz) regelt die Mindestziele für Auftraggeber bei der Beschaffung bzw. dem Einsatz sauberer Straßenfahrzeuge. Die Mindestquoten an umweltschonenden, "sauberen" Straßenfahrzeugen sind abhängig von Fahrzeugklasse und Zeitraum.
Die THG-Prämie für E-Fahrzeuge und E-Ladestellen:
Mit der Novelle der Kraftstoffverordnung vom 13.12.2022 wird der Besitz eines E-Fahrzeuges sowie Aufbau und Investitionen in öffentliche E-Ladestellen ab 2023 lukrativer. Unternehmen, die fossile Kraftstoffe in Verkehr bringen, sind gesetzlich dazu verpflichtet, CO2-Emissionen zu sparen. Um dies zu erreichen, kaufen diese entsprechende CO2-Zertifikate am Markt ein, welche unter anderem einem Elektroauto und/oder einer öffentlichen E-Ladestation entstammen können. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
Umdenken / Umlenken zu E-Mobilität. Wirtschaftliche Vorteile für Betriebe
In der Broschüre „Umdenken / Umlenken zu E-Mobilität. Wirtschaftliche Vorteile für Betriebe“ aus der Reihe Business4Climate des Energieinstituts der Wirtschaft finden Sie ausführliche Informationen, praktische Tools und Hinweise auf Unterstützungsmöglichkeiten. Neben „klassischen“ Nutzungsoptionen wie Kauf oder Leasing werden anhand von Praxisbeispielen auch attraktive alternative Geschäftsmodelle für Unternehmen vorgestellt – vom E-Car-Sharing über Crowdfunding bis hin zur Bereitstellung von E-Fahrzeugen im Tausch gegen Zimmer-Kontingente für die Hotellerie.
Einige Beispiele aus der Broschüre: Ein Vorarlberger Bauunternehmer rechnet vor, wie viel er sich durch E-Mobilität jährlich einspart; die Österreichische Post, größter gewerblicher E-Mobilitäts-Nutzer des Landes, hat die hohe Zufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit E-Fahrzeugen erhoben; bei einer Salzburger Brauerei kommt der E-Lkw zur Belieferung von Großkunden in Einsatz.